Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Düsseldorfer Straße in Moers, Richtung Schwafheim

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der Düsseldorfer Straße in Moers, Richtung Schwafheim

Auf der Düsseldorfer Straße in Moers wurde in Fahrtrichtung Schwafheim die Geschwindigkeit gemessen – mit einem Blitzeranhänger, also einer mobilen Anlage. Zulässig waren an der Messstelle 30 km/h. Wer hier erfasst wurde, erhält üblicherweise zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden. Ist die Frist gesichert, lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Düsseldorfer Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Moers
Fahrtrichtung in Schwafheim
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Traffistar S350 Minirack
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30: Punkte und Fahrverbot rücken näher

Bei einer Begrenzung auf 30 km/h fällt jede Überschreitung prozentual stark ins Gewicht, und die Stufen des Bußgeldkatalogs sind schnell erreicht. Maßgeblich ist dabei nicht der angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon diese Rechnung kann darüber entscheiden, in welche Stufe Ihr Fall fällt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Für die Frage, ab wann ein Fahrverbot im Regelfall vorgesehen ist, kommt es darauf an, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt: innerorts ist es beim Pkw ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Auch die Regelsätze sind innerorts bei gleicher Überschreitung höher. Wie die Beschilderung an dieser Stelle konkret zu bewerten ist, lässt sich anhand der Akte klären.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist nicht alles vorgezeichnet. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Das hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab. Und wenn Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot hatten, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Zeit legen.

Blitzeranhänger: was sich in der Akte prüfen lässt

Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger, also einer mobilen Anlage, die nicht dauerhaft an einem Ort steht. Gerade bei solchen Messungen lohnt der Blick in die Verfahrensakte: Dort finden sich unter anderem Unterlagen zur Eichung des eingesetzten Geräts, zur Aufstellung und Bedienung sowie zur Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt. Auch die Messwertbildung und die Frage, ob die vorgeschriebenen Vorgaben eingehalten wurden, gehören dazu.

Ein zweiter Punkt ist die Fahreridentität. Falls ein Messfoto vorliegt, muss daraus hervorgehen, dass tatsächlich Sie gefahren sind. Als Halterin oder Halter angeschrieben zu werden, bedeutet nicht, dass die Fahrereigenschaft feststeht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person – Name, Adresse, Geburtsdatum – müssen Sie machen; zur Sache dürfen Sie schweigen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Akteneinsicht über einen Anwalt ist bereits in diesem Stadium möglich, also noch vor einem Bescheid.

Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – darauf sollte man sich nicht verlassen. Notieren Sie daher das Zustelldatum.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Schon deshalb ist eine Prüfung sinnvoll, bevor etwas rechtskräftig wird.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; ein erheblicher Teil der Kommunikation läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt. Falls Sie weiter von Moers entfernt wohnen, heißt das: Eine Anreise ist nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer zu vermeiden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Kann eine Messung mit einem Blitzeranhänger überhaupt angegriffen werden?

Ja. Über Akteneinsicht lassen sich unter anderem Eichung, Aufstellung und Bedienung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Ob sich daraus Einwände ergeben, zeigt erst die Akte.

Gilt die Düsseldorfer Straße in Moers als innerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite