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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 51 in Fahrtrichtung Köln

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Geblitzt auf der A 51 in Fahrtrichtung Köln

Sie wurden auf der A 51 in Fahrtrichtung Köln geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frage, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird, und um die Frist, die an das Schreiben gekoppelt ist.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat. Als Autobahn wird die A 51 im Bußgeldkatalog nach den außerörtlichen Regelsätzen behandelt, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 51 (Autobahn)
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnabschnitten ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten – etwa über Wechselverkehrszeichen oder durch vorübergehend aufgestellte Schilder. Für das Verfahren ist deshalb wichtig, welcher Wert für die Fahrtrichtung Köln zum Tatzeitpunkt tatsächlich gegolten hat und ob er für Sie erkennbar war.

Bei der Akteneinsicht lässt sich unter anderem nachvollziehen, welche Beschilderung dokumentiert wurde und ob sie zum vorgeworfenen Wert passt. Ebenso können die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung des Fahrzeugs zum Fahrer überprüft werden. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die man sich ansehen sollte.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung im Bußgeldkatalog ist erst der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zu Punkten oder einem Fahrverbot kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt zu unterscheiden ist

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig geht solche Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend selbst gefahren ist. Voreilige Angaben zur Fahrereigenschaft lassen sich später kaum zurücknehmen – eine Einordnung vor der Antwort ist daher sinnvoll. Kommt später ein Bußgeldbescheid, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung; sie zu sichern, ist der erste Schritt, die inhaltliche Prüfung folgt danach.

Falls Sie nicht in der Nähe der A 51 wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, per E-Mail, Telefon und Post. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich früh.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wie ein Verstoß auf der A 51 eingeordnet wird, hängt allein vom Wert nach Toleranzabzug und von der Staffelung des Bußgeldkatalogs ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, ist Einzelfallfrage und hängt von den konkreten Folgen ab, etwa wenn der Arbeitsplatz gefährdet wäre.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 51 Richtung Köln geblitzt – gelten innerörtliche Bußgelder?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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