Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 500 Höhe Alexanderschanze bei Baiersbronn

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 500 Höhe Alexanderschanze bei Baiersbronn

Sie sind auf der B 500 Höhe Alexanderschanze bei Baiersbronn in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern; aus einem Schweigen darf Ihnen kein Nachteil entstehen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dabei nicht sofort erforderlich. Parallel kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen – das ist auch schon möglich, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 500 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Baiersbronn, Höhe Alexanderschanze
Bundesland Baden-Württemberg

B 500 bei Baiersbronn: Welches Tempolimit galt und warum das zählt

Auf Bundesstraßen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung abweichend von der allgemeinen Regelung festgelegt sein, auch nur für einzelne Abschnitte oder vorübergehend. Für die Bewertung Ihres Falls ist deshalb entscheidend, welcher Wert an der Messstelle angeordnet war und ob die Beschilderung für Sie als Fahrerin oder Fahrer rechtzeitig und eindeutig erkennbar war. Genau das lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Ebenso wichtig ist die Einordnung als innerorts oder außerorts. Maßgeblich ist dafür nicht das Tempolimit, sondern die Beschilderung – also die Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsanktion aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen (bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung) als außerorts (ab 41 km/h).

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Beurteilt wird allein der Wert, der nach diesem Abzug übrig bleibt. Liegt Ihr Fall nahe an einer Stufengrenze, kann dieser Punkt über Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sind zwei Punkte vorgesehen, hängt das damit zusammen, dass für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt ein genauer Blick auf Ihre persönliche Situation: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, etwa weil Ihnen sonst der Verlust des Arbeitsplatzes droht, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Bleibt es bei einem Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Zeit legen, in der Sie ohne Fahrzeug auskommen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.

Fristen, Akteneinsicht und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Zwei-Wochen-Frist ab, ohne dass Einspruch eingelegt wurde, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder dem Bescheid.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob das Fahrzeug überhaupt Ihnen als Fahrerin oder Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Als Halter angeschriebene Personen müssen sich nicht selbst belasten.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich – was für Sie gilt, hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Falls Sie weiter entfernt von Baiersbronn wohnen, lässt sich die Mandatsabwicklung in aller Regel vollständig auf schriftlichem und digitalem Weg führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 500 bei Baiersbronn erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie sich zum Vorwurf nicht äußern, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und gilt nicht als Eingeständnis.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Kann die Akte eingesehen werden, bevor ein Bescheid kommt?

Ja, über einen Anwalt ist Akteneinsicht bereits vor einem Bußgeldbescheid möglich. Geprüft werden können dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite