Geblitzt? Bevor Sie zahlen: In 24 Stunden wissen Sie, ob sich Wehren lohnt.
Sobald ein Punkt droht, lohnt sich der genaue Blick: Ein Fahrverbot trifft zuerst den Arbeitsweg, und ein Punkt wird erst nach zweieinhalb Jahren getilgt. Wir prüfen Bescheid und Messung, bevor Sie bezahlen. Kostenlos, unverbindlich, und Ihre Anfrage löst kein Mandat aus.
Drei Schritte.
In 24 Stunden Klarheit.
Sie schildern uns Ihren Fall.
Wir kümmern uns um die erste Einschätzung.
Anfrage senden.
Formular ausfüllen und, falls vorhanden, ein Foto Ihres Bescheids hinzufügen.
Einschätzung erhalten.
Innerhalb von 24 Stunden erfahren Sie, wie wir Ihre Möglichkeiten einschätzen.
In Ruhe entscheiden.
Sie entscheiden, ob wir tätig werden. Ihre Anfrage allein löst kein Mandat aus.
Aus unserer Praxis.
Drei Fälle.
Drei Ergebnisse.
Aus unserer Praxis. Jeder Fall ist anders. Diese drei zeigen, was eine Prüfung leisten kann.
Geschwindigkeit
Der Schulungsnachweis fehlte.
- Vorwurf
- 34 km/h zu viel außerorts. Angedroht: 200 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.
- Geprüft
- Messprotokoll, Eichschein des Geräts und der Schulungsnachweis des Messbeamten.
- Ergebnis
- Der Schulungsnachweis fehlte in der Akte. Verfahren eingestellt, kein Fahrverbot, kein Punkt.
Baustelle
Tempolimit in der Baustelle.
- Vorwurf
- 41 km/h zu viel in einer Autobahnbaustelle mit Tempo 60. Angedroht: zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Geprüft
- Der Beschilderungsplan der Baustelle und die Aufstellung der Schilder vor Ort.
- Ergebnis
- Das Schild war nicht wie im Plan aufgestellt. Fahrverbot gestrichen, Bußgeld deutlich reduziert.
Rotlichtblitzer
Die Gelbphase war zu kurz.
- Vorwurf
- Rotlichtverstoß, die Ampel soll länger als eine Sekunde rot gewesen sein. Angedroht: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Geprüft
- Die Schaltzeiten der Ampel aus der Akte.
- Ergebnis
- Die Gelbphase war kürzer eingestellt als vorgeschrieben. Verfahren eingestellt, kein Fahrverbot, keine Punkte.
Aus Datenschutzgründen anonymisiert.
Ob Ihr Fall Aussicht hat, sagen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden. Auch dann, wenn die Antwort lautet: lieber zahlen.
Lohnt sich die Prüfung bei mir?
Kurz gesagt: sobald ein Punkt im Spiel ist.
Verwarnungsgeld, bis 55 Euro, keine Punkte
Bezahlen und abhaken. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten Zahlung nehmen Sie die Verwarnung an, und die Sache ist insoweit erledigt. Eine anwaltliche Vertretung kostet in der Regel mehr als das Verwarnungsgeld. Deshalb raten wir bei einem berechtigten Verwarnungsgeld zum Bezahlen, auch wenn wir daran nichts verdienen.
Ab 21 km/h zu viel, mindestens ein Punkt
Prüfen lassen. Für einen gewöhnlichen Pkw ohne Anhänger droht ab 21 km/h nach Toleranzabzug ein Punkt, innerorts wie außerorts. Bei anderen Fahrzeugarten können Punkte schon früher drohen. Ein einzelner Punkt wegen einer Ordnungswidrigkeit wird nach zweieinhalb Jahren getilgt. Ob Bescheid oder Messung angreifbar sind, zeigt die Prüfung.
Fahrverbot angedroht
In jedem Fall prüfen lassen, vor allem, wenn Sie beruflich fahren. Wir prüfen, ob sich der Vorwurf entkräften oder ein Fahrverbot vermeiden lässt.
Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer
Sobald ein Punkt droht: prüfen lassen. Ein Rotlichtverstoß oder die unerlaubte Handynutzung am Steuer eines Kraftfahrzeugs bringt regelmäßig mindestens einen Punkt. Beim Abstand hängen Punkte und ein mögliches Fahrverbot von Geschwindigkeit und Abstand ab.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ihr Bescheid.
In 24 Stunden eine Einschätzung.
Vier Pflichtfelder, alles andere ist freiwillig. Ein Foto des Bescheids beschleunigt die Prüfung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Anfrage wird gesendet
Die Anfrage ist unverbindlich und begründet kein Mandat. Sie entscheiden nach unserer Einschätzung, ob wir tätig werden. Angaben und Dokumente werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt.
So prüfen wir eine Messung.
48 Sekunden:
woran ein Blitzer scheitern kann.
Und warum der Fernsehbericht genau das zeigt.
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Was wir an einer Messung prüfen.
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Wie ein Messfehler ein Verfahren kippt.
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, früher Richter.
Messung und Akte prüfen wir gemeinsam mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.
Ihr Ansprechpartner

Dr. Maik Bunzel.
Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fachanwalt für Strafrecht.
Als ehemaliger Richter in Bayern und Autor juristischer Fachbücher verbindet Dr. Bunzel theoretisches Wissen mit langjähriger Erfahrung in Bußgeldverfahren.
Gemeinsam mit spezialisierten Mitarbeitern und Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüft er die rechtlichen und technischen Details Ihres Falls.
Mehr über unsere Arbeit
Von fehlerhaften Messungen bis zu unklaren behördlichen Verfahren: Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrem Fall passt. Dabei arbeiten juristische und physikalisch-technische Experten eng zusammen.
Was am Ende möglich ist, hängt von der Akte ab: Einstellung des Verfahrens, keine Punkte, kein Fahrverbot, oder die ehrliche Auskunft, dass sich der Einspruch nicht lohnt. Sie erhalten eine persönliche Beratung und transparente Informationen zu den nächsten Schritten.

Gut zu wissen.
Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Von der ersten Post der Behörde
bis zu Ihren nächsten Schritten.
Lohnt es sich, gegen Bußgeld, Punkte und/oder Fahrverbot vorzugehen? Hat man überhaupt Chancen?
Wenn Ihnen Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Bescheid und Messung. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Akte, den möglichen Folgen und den Kosten ab.
1. Mögliche Fehler in Bescheid und Messung:
Eine Prüfung kann technische oder rechtliche Fehler aufdecken. Mögliche Ansatzpunkte sind:
- Falsch aufgestellte oder ungeeichte Blitzer.
- Ungenaue Messungen bei schlechten Wetterbedingungen oder durch Reflexionen.
- Fehler im behördlichen Verfahren oder unklare Beweisfotos.
2. Vermeidung von Punkten und Fahrverboten:
Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg können erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere für beruflich auf den Führerschein angewiesene Personen. Ein erfolgreicher Einspruch kann diese Konsequenzen abwenden.
3. Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann die Kosten für Anwalt und Sachverständige übernehmen. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, eine mögliche Selbstbeteiligung und die Deckungszusage. Auch ohne Versicherung kann ein Einspruch sinnvoll sein, etwa wenn Ihr Arbeitsweg von einem Fahrverbot betroffen wäre.
4. Kosten vorab klären:
Die voraussichtlichen Verfahrenskosten und die Kostenübernahme klären wir mit Ihnen vorab.
Fazit:
Der Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot bietet oft die Chance, unberechtigte Strafen zu vermeiden. Wir prüfen Ihren Fall individuell und sagen Ihnen auch, wenn sich ein Einspruch voraussichtlich nicht lohnt.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Können Sie mir trotzdem helfen?
Keine Rechtsschutzversicherung? Wir helfen trotzdem!
Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen zur Seite. Die Kosten können das Bußgeld allerdings deutlich übersteigen. Die folgenden Beträge sind eine grobe Orientierung; maßgeblich sind der Aufwand und die vereinbarte Vergütung:
- Behördliches Verfahren: Anwaltsgebühren ca. 500 Euro
- Sachverständige: je nach Umfang beispielsweise bis zu 1.500 Euro, bei aufwendigen Gutachten auch darüber
- Gerichtliches Verfahren: Anwaltskosten mindestens ca. 1.000 Euro, zusätzliche Gebühren für gerichtliche Gutachten oft mehrere tausend Euro, weitere Anwaltskosten, wenn ein Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt werden muss
Trotzdem kann es sich lohnen, insbesondere wenn ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug droht und Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Häufig ist es jedoch günstiger, das Bußgeld zu akzeptieren.
Unser Tipp: Verkehrsrechtsschutz abschließen!
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann bei künftigen Fällen Anwaltskosten und Verfahrenskosten abdecken. Beiträge, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang unterscheiden sich je nach Vertrag.
Wichtig: Eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung deckt einen bereits eingetretenen Fall in der Regel nicht. Ob ein spezieller Tarif eine Ausnahme vorsieht, muss vorab anhand der Bedingungen geklärt werden.
Fazit: Sicherheit im Straßenverkehr beginnt mit einer guten Vorbereitung. Wir beraten Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung und sagen Ihnen offen, wenn die Kosten gegen ein Verfahren sprechen.
Ich soll ein Verwarnungsgeld bezahlen. Soll ich dagegen vorgehen?
Sollten Sie ein Verwarnungsgeld anfechten?
Bei einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro raten wir in der Regel zum Bezahlen. Warum?
- Keine weiteren Konsequenzen: Eine wirksame Verwarnung führt zu keinen Punkten in Flensburg und keinem Fahrverbot.
- Rechtsklarheit: Wenn Sie die Verwarnung wirksam annehmen und fristgerecht bezahlen, ist der damit abgegoltene Vorwurf erledigt.
- Kosten abwägen: Anwaltliche Vertretung und ein weiteres Verfahren können mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Ob Ihre Versicherung Leistungen übernimmt, richtet sich nach dem Vertrag.
Fazit:
Die Annahme einer Verwarnung ist meist der einfachste und günstigste Weg. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Deshalb raten wir bei Verwarnungsgeldern in der Regel zum Bezahlen, auch wenn wir daran nichts verdienen. Sobald ein Punkt droht, lohnt sich der genaue Blick auf Bescheid und Messung. Bei konkreten Zweifeln an einer Verwarnung können Sie uns trotzdem ansprechen.
Ich bin mir sicher, dass ich nicht zu schnell war! Wie kann es sein, dass ich trotzdem geblitzt wurde?
Es kommt immer wieder vor, dass Verkehrsteilnehmer geblitzt werden, obwohl sie nicht zu schnell unterwegs waren. Ob ein technischer oder menschlicher Fehler vorliegt, lässt sich anhand der konkreten Messung prüfen:
1. Typische Fehlerquellen:
- Fehlerhafte Messung: Blitzer können falsch aufgestellt, nicht richtig ausgerichtet oder ungenau geeicht sein.
- Unklare Messbedingungen: Andere Fahrzeuge, ungünstige Wetterverhältnisse oder Reflexionen können die Messung verfälschen.
- Fehlbedienung: Unzureichend geschultes Personal kann Messfehler verursachen.
- Zuweisungsfehler: Das falsche Fahrzeug wird gemessen oder das Lichtbild ist nicht eindeutig.
2. Warum ein Sachverständiger wichtig ist:
Ein Sachverständiger kann die Messung unabhängig überprüfen und technische Mängel aufdecken. Ob dafür ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Messverfahren und den Unterlagen ab.
3. Gute Nachrichten für Rechtsschutzversicherte:
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann auch die Kosten für Sachverständige übernehmen. Vor einer Beauftragung klären wir die Deckung und eine mögliche Selbstbeteiligung.
Fazit:
Wenn Sie sicher sind, nicht zu schnell gewesen zu sein, lohnt sich eine Überprüfung durch Experten. Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihren Fall und ziehen bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu. Die Kosten besprechen wir vorher mit Ihnen.
Wann sollte ich frühestens einen Anwalt einschalten?
Wenn Sie geblitzt wurden und Post von der Behörde erhalten, ist es entscheidend, so früh wie möglich einen Anwalt einzuschalten. Warum?
1. Fristen und Fehler frühzeitig erkennen:
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid; dafür gelten andere Regeln. Außerdem können wir frühzeitig Fehler im Verfahren oder bei der Messung aufdecken.
2. Optimale Verteidigung von Anfang an:
Je früher wir aktiv werden, desto mehr Möglichkeiten haben wir, Messfehler oder Verfahrensfehler zu identifizieren und Beweise zu sichern. So lassen sich die Möglichkeiten für einen Einspruch frühzeitig einschätzen.
3. Stressfreie Kommunikation mit der Behörde:
Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Behörde, damit Sie sich keine Sorgen um Formalitäten machen müssen.
Fazit:
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Danach wird es deutlich schwerer. Schicken Sie uns den Bescheid, bevor die Frist abläuft. Ihre Anfrage allein wahrt die Einspruchsfrist nicht.
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und die Frist für den Einspruch versäumt. Was soll ich tun?
Bußgeldbescheid erhalten und Einspruchsfrist versäumt: Was tun?
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bußgeldbescheid grundsätzlich rechtskräftig. Eine weitere Prüfung kommt insbesondere in Betracht, wenn:
- Die Zustellung unwirksam war und die Einspruchsfrist deshalb noch nicht begonnen hat.
- Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Dann kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt und der Einspruch innerhalb dieser Frist nachgeholt werden. Die Gründe müssen glaubhaft gemacht werden.
So gehen Sie vor:
- Nutzen Sie unser Online-Formular: Reichen Sie Ihren Bußgeldbescheid unkompliziert ein.
- Individuelle Prüfung: Wir prüfen Ihren Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.
- Gemeinsame Strategie: Das weitere Vorgehen wird speziell auf Ihre Situation abgestimmt.
Fazit:
Ein bloßer Fehler im Bescheid eröffnet die abgelaufene Einspruchsfrist nicht erneut. Je früher wir den Bescheid sehen, desto mehr Wege bleiben offen. Schicken Sie ihn uns heute. Ihre Anfrage allein wahrt keine Frist.
Was passiert, wenn man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt hat?
Wenn Sie (oder wir) Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt haben, beginnt ein formales Verfahren. So läuft es ab:
1. Prüfung durch die Bußgeldstelle:
Nach Ihrem Einspruch prüft die Bußgeldstelle den Bescheid noch einmal. Dabei wird kontrolliert, ob der Vorwurf berechtigt ist oder ob Fehler vorliegen. Dabei kann das Verfahren bereits eingestellt werden.
2. Akteneinsicht durch Ihren Anwalt:
Ihr Anwalt beantragt Akteneinsicht, um alle Details zu prüfen. Dabei können technische Fehler (z. B. bei der Messung) oder rechtliche Mängel aufgedeckt werden.
3. Weiterleitung an das Gericht:
Bleibt die Bußgeldstelle bei ihrer Entscheidung, gelangt der Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Dort wird das Verfahren durch einen Richter geprüft.
4. Gerichtliche Entscheidung:
Je nach Beweislage kann das Gericht freisprechen, das Verfahren einstellen oder eine Geldbuße festsetzen. Hier kommen oft Sachverständige zum Einsatz, die die Messung überprüfen und wichtige Argumente für Ihre Verteidigung liefern.
5. Mögliche Kostenübernahme:
Ob Ihre Versicherung die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige übernimmt, hängt vom Vertrag und der Deckungszusage ab. Eine Selbstbeteiligung kann verbleiben. Ohne Rechtsschutz sollten die möglichen Kosten besonders sorgfältig abgewogen werden.
Fazit:
Ein Einspruch eröffnet Ihnen die Chance, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu vermeiden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen, welches Vorgehen sinnvoll ist.
Ist es wichtig, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht zu beauftragen?
Bei einem Blitzerfall kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht die rechtlichen und technischen Fragen gezielt prüfen. Warum ist die Spezialisierung hilfreich?
1. Spezialisierung zählt:
Fachanwälte für Verkehrs- und Strafrecht verfügen über fundierte Kenntnisse und langjährige Erfahrung in ihren Rechtsgebieten. Sie kennen die spezifischen Vorschriften, Verfahrensabläufe und möglichen Fehlerquellen in Bußgeldverfahren. Diese Expertise ist entscheidend, um Fehler in der Messung oder im behördlichen Verfahren aufzudecken.
2. Technische Expertise im Verkehrsrecht:
Bei Blitzerfällen geht es oft um technische Details wie Messfehler, fehlerhafte Eichungen oder unklare Lichtbilder. Fachanwälte für Verkehrsrecht arbeiten eng mit Sachverständigen zusammen und wissen, welche technischen Aspekte zu prüfen sind, um die Erfolgsaussichten zu maximieren.
3. Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien:
Bei einem drohenden Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug ist ein umfassendes Verständnis der Rechtslage wichtig. Fachanwälte für Strafrecht können auch bei komplexen Fällen, die über das Verkehrsrecht hinausgehen, optimal verteidigen.
4. Kosten vorher besprechen:
Vor einer Beauftragung klären wir die voraussichtlichen Kosten. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung prüfen wir die Deckung und eine mögliche Selbstbeteiligung.
Fazit:
Ein spezialisierter Fachanwalt kann die Möglichkeiten Ihrer Verteidigung einschätzen. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht versprechen. Vertrauen Sie auf Expertise und Erfahrung, um Bußgelder, Punkte und Fahrverbote effektiv abzuwehren. Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Ich bin geblitzt worden und habe im Internet ein kostenloses Hilfsangebot gefunden. Spricht etwas dagegen, dieses Angebot zu nutzen?
Kostenlose Hilfsangebote im Internet: Chancen und Risiken
Wenn Sie geblitzt wurden, finden Sie online oft kostenlose Angebote wie:
„Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid hoch, unsere Anwälte wehren das Bußgeld kostenlos ab. Sie tragen kein Kostenrisiko.“
Prüfen Sie vor einer Beauftragung, welche Leistung tatsächlich kostenlos ist und wer Sie anwaltlich vertritt. Eine kostenlose Ersteinschätzung bedeutet nicht automatisch, dass auch die weitere Verteidigung kostenlos ist.
Risiken bei kostenlosen Anbietern:
- Kein umfassender Schutz ohne Rechtsschutz: Klären Sie, wer die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige trägt und ob eine Selbstbeteiligung anfällt.
- Eingeschränkte Verteidigung: Fragen Sie, ob eine individuelle Aktenprüfung und bei Bedarf ein Sachverständigengutachten zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
Unser Tipp:
- Rechtsschutzversichert? Wählen Sie Ihren Anwalt selbst, um spezialisierte und persönliche Beratung sicherzustellen.
- Ohne Rechtsschutzversicherung: Überlegen Sie sorgfältig, ob ein kostenpflichtiger Anwalt eine sinnvolle Investition ist. Ein späterer Versicherungsabschluss deckt einen bereits eingetretenen Fall in der Regel nicht. Ausnahmen hängen vom konkreten Tarif ab.
Entscheidend sind ein klarer Leistungsumfang, transparente Kosten und eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall.
Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Kann ich Sie jetzt mit der Verteidigung gegen das drohende Bußgeld beauftragen?
Zeugenfragebogen erhalten: Kann ich schon einen Anwalt beauftragen?
Ja, Sie können sich bereits zum Zeugenfragebogen anwaltlich beraten lassen. Der Fragebogen dient in der Regel dazu, den Fahrer zu ermitteln. Welche Rechte und Pflichten Sie haben, hängt davon ab, ob Sie als Zeuge oder als Betroffener angesprochen werden.
Wichtige Hinweise:
- Angaben zur Person: Machen Sie erforderliche Angaben zu Ihrer Person wahrheitsgemäß.
- Aussage zum Vorwurf: Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Auch Zeugen können unter bestimmten Voraussetzungen die Aussage oder einzelne Auskünfte verweigern, etwa bei nahen Angehörigen oder einer drohenden eigenen Verfolgung.
- Keine Vermutungen als Tatsachen: Wenn Sie den Fahrer nicht sicher erkennen, sollten Sie keine ungesicherten Angaben machen.
Worauf Sie achten sollten:
- Beachten Sie das konkrete Schreiben und lassen Sie Ihre Aussagepflichten bei Unsicherheit rechtzeitig prüfen.
- Die Verjährung kann bereits durch die behördliche Anordnung einer Anhörung unterbrochen werden. Der Zugang eines Anhörungsbogens ist dafür nicht immer erforderlich.
Fazit:
Sie müssen nicht erst auf einen Bußgeldbescheid warten. Schicken Sie uns das Schreiben, damit wir Ihre Rolle im Verfahren und die nächsten Schritte klären können.
Wann werden Punkte in Flensburg getilgt?
Eintragungen im Fahreignungsregister unterliegen gesetzlichen Tilgungsfristen. Die Frist richtet sich nach dem zugrunde liegenden Verstoß:
1. Tilgungsfristen im Überblick:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt: Tilgung nach zweieinhalb Jahren.
- Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten: Tilgung nach fünf Jahren.
- Eingetragene Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierte Sperre: Tilgung nach fünf Jahren.
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre: Tilgung nach zehn Jahren.
2. Überliegefrist:
Nach der Tilgungsreife werden die betreffenden Eintragungen in der Regel noch ein Jahr gespeichert. Diese Überliegefrist dient unter anderem dazu, den Punktestand zu einem früheren Tattag nachvollziehen zu können. Die Verwendung der Daten ist gesetzlich beschränkt. In Sonderfällen, etwa bei einer Fahrerlaubnis auf Probe, können längere Speicherzeiten gelten.
3. Beginn und Berechnung:
Bei einer Bußgeldentscheidung beginnt die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft. Neue Verstöße verlängern diese Frist nicht. Bei einer Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten besondere Regeln für den Fristbeginn.
Fazit:
Ob alte Eintragungen bei einem neuen Verstoß noch zählen, hängt unter anderem von den Tattagen und der Rechtskraft der Entscheidungen ab. Wir prüfen Ihren Registerauszug und erklären Ihnen, welche Fristen für Sie gelten.
Welche Fehler können in einem Bußgeldbescheid oder einer Messung stecken?
Welche Fehler kann eine Prüfung aufdecken?
Ein Bußgeldbescheid oder die zugrunde liegende Messung kann technische oder rechtliche Fehler enthalten. Ob ein solcher Fehler den Vorwurf entkräftet, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen. Nicht jeder Fehler führt zur Einstellung des Verfahrens.
Mögliche Fehlerquellen:
Technische Fehler:
- Blitzer war falsch aufgebaut, nicht geeicht oder nicht zertifiziert.
- Bedienung durch unqualifiziertes Personal.
- Falsches Fahrzeug wurde gemessen oder das Beweisfoto ist unbrauchbar.
Rechtliche Fehler:
- Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Bußgeldbescheid.
- Verfahrensfehler bei der Erstellung des Bescheids.
- Falsche Anwendung von Rechtsvorschriften.
Wie wir helfen können:
Durch Akteneinsicht prüfen wir Ihren Bescheid detailliert auf rechtliche Fehler. Bei Bedarf wird die Akte durch erfahrene Sachverständige auf technische Mängel untersucht.
Fazit:
Eine Prüfung zeigt, ob konkrete Einwände gegen Ihren Bescheid bestehen und ob sich ein Einspruch für Sie lohnt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Verkehrszentralregister und dem Fahreignungsregister?
Das Verkehrszentralregister war umfassender und unübersichtlicher. Das Fahreignungsregister konzentriert sich auf die Verkehrssicherheit und klare Regelungen für die Tilgung und Bewertung von Punkten.
Fazit:
Das Fahreignungsregister ersetzt das alte Verkehrszentralregister durch ein moderneres und transparenteres System. Es zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu fördern und die Regelungen für Fahrer verständlicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Punkten im Fahreignungsregister haben. Wir beraten Sie gerne!
Aktuelles
Messstellen.
Im Blick.
Aktuelle Meldungen und Informationen
zu Geschwindigkeitsmessungen.
Geblitzt auf der B8 an der Überfahrt A44 Düsseldorf AS Düsseldorf-Stockum – Lassen Sie den Bescheid prüfen
Geblitzt auf der A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn – Wehren Sie sich gegen den Bescheid
Geblitzt auf dem Aufm Hennekamp, Düsseldorf, Richtung stadtauswärts, Höhe Gurlittstr. – Wehren Sie sich gegen den Bescheid
Geblitzt an der Messstelle Rheinufertunnel in der Tunneleinfahrt, Düsseldorf, Richtung Süden – Lassen Sie den Bescheid prüfen
Geblitzt auf dem Kö-Bogen-Tunnel, Düsseldorf, Richtung West – Lassen Sie den Bescheid prüfen
Geblitzt auf der Schiersteiner Straße, Wiesbaden, Richtung stadtauswärts – Prüfen Sie den Bußgeldbescheid
Weitere Informationen finden Sie auf bussgeldkatalog.org und im Kanzleiprofil auf anwalt.de.