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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 311 in Herbertingen

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Geblitzt auf der B 311 in Herbertingen

Sie wurden auf der B 311 in Herbertingen geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frage, welches Schreiben Ihnen vorliegt, und um die Frist, die daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon bevor ein Bescheid ergangen ist, und erst dann zeigt sich, wie tragfähig der Vorwurf tatsächlich ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 311 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Herbertingen
Bundesland Baden-Württemberg

Innerorts oder außerorts – warum das auf einer Bundesstraße den Unterschied macht

Die B 311 ist eine Bundesstraße. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes kommt es aber nicht auf die Straßenklasse an, sondern darauf, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also die Ortstafel. Diese Einordnung sollten Sie dem Bescheid oder der Akte entnehmen und nicht aus dem Erscheinungsbild der Straße ableiten.

Die Folgen sind spürbar: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht; es ist ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot sind es zwei.

Bevor überhaupt gerechnet wird, ist von der gemessenen Geschwindigkeit die Messtoleranz abzuziehen. Erst der Wert danach ist der Vorwurf, über den gesprochen wird. Liegt dieser Wert nahe an einer Stufengrenze, kann schon eine kleine Korrektur über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden – ein Grund, die Berechnung im Bescheid nicht ungeprüft hinzunehmen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt, sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.

Gerade schnelle schriftliche Erklärungen sind heikel: Was Sie jetzt zum Geschehen schreiben, steht später in der Akte und lässt sich nicht zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst Akteneinsicht nehmen zu lassen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchzusehen sind.

Fristen, Fahrverbot und besondere Situationen

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb ist das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder der Zustellungsurkunde wichtiger, als es auf den ersten Blick wirkt.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend in jedem Verfahren erforderlich.

Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 311 in Herbertingen bekommen – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten dadurch nicht als überführt.

Zählt die Messstelle in Herbertingen als innerorts?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach der Straßenklasse. Die Einordnung ergibt sich aus dem Bescheid beziehungsweise der Akte und sollte überprüft werden, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen und muss noch nicht begründet sein. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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