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Geblitzt auf der A8, km 687,5, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A8, km 687,5, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, und statt Werbung liegt ein Anhörungsbogen oder gleich ein Bußgeldbescheid darin: geblitzt auf der A8, km 687,5, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim. Viele Betroffene gehen dann davon aus, dass „das schon stimmen wird“. Dabei hängt die Verwertbarkeit einer Messung nicht nur vom gemessenen Wert ab, sondern auch davon, ob das Verfahren rechtlich und technisch sauber ablief.

Für die Verteidigung ist entscheidend, ob es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt und ob dessen Voraussetzungen eingehalten wurden. Standardisiert bedeutet nicht „unfehlbar“, sondern: Das Gericht darf grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen. Genau an dieser Stelle setzt die Überprüfung an – denn Abweichungen von den Vorgaben können die Beweiskraft deutlich schwächen.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist eine Prüfung kaum möglich

Wer reagieren will, sollte nicht aus dem Bauch heraus zahlen oder „irgendwas schreiben“, sondern zuerst klären lassen, was in der Akte steht. Denn erst mit Akteneinsicht zeigt sich, welche Unterlagen vorhanden sind und ob sie zueinander passen. Das gilt auch, wenn der Vorwurf von der A8, km 687,5, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim stammt und der Bescheid auf den ersten Blick „vollständig“ wirkt.

In der Akte finden sich typischerweise das Messprotokoll, der Nachweis der Geräteeichung, gegebenenfalls Schulungs- oder Einweisungsnachweise des Messpersonals sowie das Beweisfoto. Je nach Messsystem können auch weitere Dateien und digitale Falldaten eine Rolle spielen. Gerade diese Unterlagen sind der Ausgangspunkt, um technische oder formelle Schwächen aufzudecken.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Messfehler entstehen selten durch „große Pannen“, sondern eher durch Details im Ablauf. Häufige Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme – etwa wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind. Auch Bedienfehler kommen vor, zum Beispiel wenn Vorgaben des Herstellers nicht exakt eingehalten oder Dokumentationspflichten im Messprotokoll nur lückenhaft erfüllt werden.

Ob solche Punkte im konkreten Fall relevant sind, lässt sich seriös nur durch eine technische Prüfung beantworten. Deshalb arbeitet Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, in Bußgeldverfahren regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich erst im Zusammenspiel aus Akte, Messdateien und den Vorgaben des Messsystems beurteilen lässt, wie belastbar das Ergebnis ist.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen – und dann wird es eng

Gegen den Bußgeldbescheid gilt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist strikt; ist sie versäumt, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit den entsprechenden Folgen wie Punkten oder einem Fahrverbot, je nach Vorwurf. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben später gegen den Betroffenen verwendet werden können.

Nach einem fristgerechten Einspruch folgt meist die Akteneinsicht, anschließend die Bewertung der Unterlagen und – wenn sinnvoll – die sachverständige Überprüfung. Dr. Bunzel lässt die Messung dafür konsequent von einem Spezialisten prüfen, um mögliche Abweichungen vom vorgeschriebenen Ablauf oder technische Auffälligkeiten herauszuarbeiten. So können Messfehler nachgewiesen werden, ohne sich auf Spekulationen zu stützen; die Kosten übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.

  • Frist notieren: Zustellungsdatum prüfen und die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch sichern.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine ungeprüften Einlassungen zur Fahrereigenschaft oder zum Tathergang abgeben.
  • Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichnachweise, Beweisfoto und – falls vorhanden – digitale Falldaten anfordern.
  • Sachverständigenprüfung erwägen: Messung technisch prüfen lassen, bevor man über Zahlung oder Einlassung entscheidet.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen; häufig werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.

Wenn Sie an der Messstelle A8, km 687,5, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim geblitzt wurden, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Akte und die Messunterlagen, bevor Sie den Bescheid akzeptieren. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und lässt die Messung in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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