Auf der B 56 bei Geilenkirchen, Höhe Trisprath, in Richtung Heinsberg gilt Tempo 50. Wer dort mit einer mobilen Messung erfasst wurde, erhält in der Regel zunächst Post von der Bußgeldstelle – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid. Welche der beiden Schreiben vorliegt, entscheidet darüber, was jetzt wichtig ist.
Bei einem Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Sinnvoll ist es, das Schreiben zunächst auf die eigenen Daten, die vorgeworfene Geschwindigkeit und den Tatort zu prüfen und erst danach zu entscheiden, ob eine anwaltliche Akteneinsicht gewünscht ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 56 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Geilenkirchen, Höhe Trisprath |
| Fahrtrichtung | Heinsberg |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 auf der B 56: Wie sich die Überschreitung berechnet
Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert wird der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h gegenübergestellt. Gerade in Grenzbereichen kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Wichtig ist außerdem die Einordnung als innerorts oder außerorts. Diese Frage beantwortet nicht das Tempolimit, sondern allein die Beschilderung, also die Ortstafel. Innerorts liegen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts – deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie die Stelle im Bescheid eingeordnet wurde und ob diese Einordnung zur Beschilderung passt.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, werden zwei Punkte eingetragen. Bei einem Tempolimit von 50 km/h ist dieser Bereich schneller erreicht, als es beim Fahren wirkt.
Mobile Messung: Was sich im Verfahren überprüfen lässt
An dieser Stelle wurde mobil gemessen. Ob die Messung im Ergebnis verwertbar ist, lässt sich von außen nicht beurteilen – dafür braucht es die Behördenakte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können dabei unter anderem der Messvorgang, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Tatort und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist auch dessen Aussagekraft ein Thema: Nicht jede Aufnahme erlaubt eine zweifelsfreie Identifizierung. Richtet sich das Schreiben an den Fahrzeughalter und war eine andere Person unterwegs, ist das ebenfalls ein Punkt, der geklärt werden muss, bevor Angaben gemacht werden. Zur Person müssen Sie Auskunft geben, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel relevant: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte wissen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter von Geilenkirchen entfernt wohnen, ist das für die Bearbeitung kein Hindernis – Fristwahrung, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne erledigen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Stelle auf der B 56 bei Trisprath als innerorts oder außerorts?
Das richtet sich nicht nach dem Tempolimit, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Da innerorts höhere Regelsätze gelten, gehört diese Einordnung zu den Punkten, die im Bescheid überprüft werden sollten.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Kann eine mobile Messung auf der B 56 überprüft werden?
Ja, allerdings erst anhand der Behördenakte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, um unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 46 bei Heinsberg, Fahrtrichtung Heinsberg
- Geblitzt auf der A 61 bei Erkelenz, Richtung Mönchengladbach
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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