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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz

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Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz bei Mönchengladbach-Wanlo erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid: Beides ist zunächst nur der Vorwurf einer Behörde, nicht die abschließende Feststellung eines Verstoßes.

Wichtig ist jetzt vor allem, dass Sie nichts unbedacht ausfüllen und die Frist im Blick behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst mit Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mönchengladbach-Wanlo
Fahrtrichtung Koblenz
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausschließlich aus der Beschilderung. Das können dauerhaft aufgestellte Zeichen sein, vorübergehend angeordnete Begrenzungen oder Anzeigen einer Verkehrsbeeinflussungsanlage. Welcher Wert für den Vorwurf herangezogen wurde, steht im Bescheid beziehungsweise in der Akte – und genau dieser Punkt ist überprüfbar.

Zur Prüfung gehört unter anderem, ob die Begrenzung an der maßgeblichen Stelle wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar war, ob sie im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und ob zwischen Beschilderung und Messung ein ausreichender Abstand lag. Bei wechselnden Anzeigen kommt die Frage hinzu, welcher Wert im Messzeitpunkt geschaltet war und ob sich das aus den Unterlagen nachvollziehen lässt.

Ein Punkt, der bei Autobahnfällen regelmäßig übersehen wird: Strecken wie die A 61 gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Einordnung außerorts oder innerorts richtet sich sonst nach der Ortstafel, hier ist sie eindeutig. Das wirkt sich auf die Bewertung der gemessenen Überschreitung aus – eine Einstufung nach den strengeren innerörtlichen Maßstäben wäre fehlerhaft.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Als Halterin oder Halter eines Fahrzeugs erhalten Sie zunächst häufig einen Anhörungsbogen. Das ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache – etwa, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nicht machen.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gerade weil ein einmal ausgefülltes Formular später kaum zurückzunehmen ist, lohnt es sich, vor einer inhaltlichen Äußerung erst den Akteninhalt zu kennen.

Über eine Anwältin oder einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Fahrerin oder zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung. Dass Sie möglicherweise nicht in der Nähe von Mönchengladbach wohnen, spielt praktisch keine Rolle: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich, telefonisch und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob ein Fahrverbot im Raum steht, hängt von der konkret vorgeworfenen Überschreitung ab.

Kommt es dazu, ist die zeitliche Gestaltung wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn selbst innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich anhand des Einzelfalls und muss sorgfältig dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Personalien. Angaben zum Tatvorwurf oder zur Person am Steuer müssen Sie nicht machen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die Messung auf der A 61 als innerorts, weil sie bei Mönchengladbach-Wanlo liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts bewertet, unabhängig davon, an welchem Ort sich die Messstelle befindet.

Ich wohne weit von Mönchengladbach entfernt – lohnt sich ein Einspruch trotzdem?

Ihr Wohnort ist kein Hindernis: Das Verfahren lässt sich schriftlich und digital aus der Ferne führen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, zeigt sich nach der Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 61 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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