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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 61 bei Rheinbach, Fahrtrichtung Koblenz

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Geblitzt auf der A 61 bei Rheinbach, Fahrtrichtung Koblenz

Sie sind auf der A 61 bei Rheinbach in Fahrtrichtung Koblenz gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die beiden Schreiben unterscheidet und welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst der Fristenblick: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort begründen zu müssen. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und aus einem Schweigen zur Sache darf Ihnen kein Nachteil entstehen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Rheinbach
Fahrtrichtung Koblenz
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 61 in Fahrtrichtung Koblenz. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, und ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Limits können dauerhaft angeordnet oder auch nur vorübergehend ausgeschildert sein; bei Wechselverkehrszeichen kann sich der maßgebliche Wert außerdem kurzfristig ändern. Deshalb gehört zu einer Überprüfung immer die Frage, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich galt und ob es für Sie als Fahrerin oder Fahrer erkennbar angeordnet war. Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst anhand der Verfahrensakte.

Beachten Sie auch, dass vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen wird. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug – er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage nach dem Zeitpunkt oft genauso wichtig wie die nach dem Verstoß selbst: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird üblicherweise die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese Umstände müssen vorgetragen und belegt werden, von selbst berücksichtigt sie niemand.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.

Halterpost, Akteneinsicht und der Weg zum Amtsgericht

Häufig wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben. Auch in dieser Rolle gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Ob und was Sie zur Sache mitteilen, sollte überlegt und nicht unter Zeitdruck entschieden werden – ein vorschnelles Anschreiben lässt sich später kaum wieder einfangen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits vor einem Bescheid. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, spielt außerdem eine Rolle, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt zuverlässig ableiten lässt. Der Ablauf ist damit übersichtlich: erst die Frist sichern, dann Einsicht in die Akte, dann inhaltlich prüfen.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und das Gericht kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist also nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; ein Blick in die Police lohnt sich früh.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 61 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und es darf auch nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wird die Messung bei Rheinbach als innerorts oder außerorts bewertet?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, also auch die A 61 in Fahrtrichtung Koblenz. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Bewertung, weil die Regelsätze dort niedriger sind und ein Fahrverbot erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen ist.

Kann ich noch etwas tun, wenn die zwei Wochen fast abgelaufen sind?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, eine Begründung kann später folgen – wichtig ist zunächst nur, die Frist zu wahren. Ist sie bereits abgelaufen, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Weitere Messstellen: Rhein-Sieg-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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