Auf der Roedernallee in Berlin, Richtung Höhe Tessenowstraße, wurde die Geschwindigkeit aus einem Blitzeranhänger gemessen; zulässig sind dort 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig.
Dieser Wert entscheidet darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot im Raum steht. Ein Bußgeldbescheid lässt sich binnen zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Roedernallee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Berlin |
| Fahrtrichtung | Höhe Tessenowstraße |
| Bundesland | Berlin |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50: Welcher Wert zählt und was daran hängt
Vorgeworfen wird Ihnen nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst die Differenz zu den zulässigen 50 km/h ist maßgeblich. Schon wenige Stundenkilometer können daher über die Einordnung entscheiden.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind vorgesehen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot gilt. Für die Höhe der Regelsätze und für die Schwelle zum Fahrverbot kommt es darauf an, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt – das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach der Höhe des Tempolimits. Bei einer Einordnung als innerorts ist ein Fahrverbot für Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h; innerorts liegen die Regelgeldbußen bei gleicher Überschreitung zudem höher.
Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt der Blick auf zwei Punkte: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen, und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Dasselbe gilt für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten.
Vorschnelle Angaben engen die späteren Möglichkeiten oft unnötig ein. Sinnvoller ist es, zunächst die Akte anzufordern und erst danach zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto vorliegt, ist unter anderem zu klären, ob sich die Person darauf zuverlässig zuordnen lässt.
Frist wahren, Akte prüfen – auch aus der Ferne
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der Einspruch wahrt also zunächst nur Ihre Rechte, die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.
Geprüft werden können dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger gehört zur Prüfung auch, ob die Vorgaben für den Einsatz des Geräts eingehalten und dokumentiert wurden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein realistischer Weg. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zu beachten: Ab 21 km/h Überschreitung handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Roedernallee bekommen – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Gilt die Stelle bei Tempo 50 automatisch als innerorts?
Nein. Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Die Einordnung lässt sich anhand der Akte klären.
Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Berlin zu reisen?
Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, einschließlich Einspruch und Akteneinsicht. Kommt es zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – zugesichert ist das jedoch nicht.
Weitere Messstellen: Berlin
- Geblitzt Landsberger Allee / Weissenseer Weg in Berlin, Richtung Vulkanstr
- Geblitzt auf der Lindauer Allee / Rödernallee in 13407 Berlin
- Geblitzt am Mehringdamm Ecke Bergmannstraße in Berlin, Fahrtrichtung Nord
- Geblitzt am Mehringdamm Ecke Bergmannstraße in Berlin
- Geblitzt auf der A 115 bei km 26,6 in Berlin, Richtung Norden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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