Bei Kilometer 26,6 der A 115 in Berlin wurde in Fahrtrichtung Norden mit einem mobilen Messgerät (PoliScan Speed) gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um eine Behauptung der Behörde, nicht um eine feststehende Tatsache.
Wichtig ist jetzt vor allem die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss noch keine Begründung enthalten. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – dort sind nur Ihre Personalien anzugeben, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 115 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Berlin |
| Fahrtrichtung | Norden |
| Bundesland | Berlin |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: was das für die Bewertung bedeutet
Für die A 115 galt an dieser Stelle ein Limit von 80 km/h. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt, teilweise auch nur vorübergehend oder abschnittsweise. Ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar aufgestellt war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohmesswert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach entscheidet über die Einordnung. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts – bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze also niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen (Pkw), innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Punkt in der Regel, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Mobile Messung und Akteneinsicht
Bei der Messung an dieser Stelle handelt es sich um eine mobile Messung mit dem Gerät PoliScan Speed. Auch eine technisch anerkannte Messung ist kein Selbstläufer: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Gerade die Fahrerfrage spielt eine Rolle, wenn Post an den Halter geht. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht klären, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung folgt. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, entscheidet sich sinnvollerweise erst, wenn diese Unterlagen vorliegen – der Einspruch selbst kann fristgerecht ohne Begründung eingelegt und später ausgeführt werden.
Frist, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, das Zustellungsdatum festzuhalten und nicht zuzuwarten.
Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt – etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes –, hängt vom Einzelfall ab. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, sollte dieser Punkt früh angesprochen werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 115 Richtung Norden unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, auch innerhalb einer Stadt. Für die Bewertung der Überschreitung werden daher die außerörtlichen Regelsätze angewendet.
Zählt der Wert, der im Bescheid als gefahrene Geschwindigkeit steht?
Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht der reine Messwert. Gerade an der Grenze zu Punkten oder einem Fahrverbot kann das über die Einordnung entscheiden.
Muss ich den Anhörungsbogen zur A-115-Messung ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten.
Weitere Messstellen: Berlin
- Geblitzt auf der A 100 Höhe Kaiserdamm in Berlin, Richtung Neukölln
- Geblitzt an der Elsenstraße Ecke Puschkinallee in Berlin, Richtung Elsenstraße
- Geblitzt am Mehringdamm Ecke Bergmannstraße in Berlin, Fahrtrichtung Nord
- Geblitzt auf dem Theodor-Heuss-Platz in Berlin, Richtung Heerstraße
- Geblitzt auf der A 100 am Spandauer Damm in Berlin, Richtung Charlottenburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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