Sie haben Post wegen eines Geschwindigkeitsvorwurfs erhalten, der sich auf die Landsberger Allee an der Kreuzung Weissenseer Weg in Berlin, Fahrtrichtung Vulkanstr, bezieht. Dann geht es jetzt um zwei Dinge: Welche Frist läuft für Sie – und was steht überhaupt in der Akte?
Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gefallen. Ist bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Landsberger Allee |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Landsberger Allee Kreuzung Weissenseer Weg |
| Fahrtrichtung | Vulkanstr |
| Bundesland | Berlin |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Anhörungsbogen zur Landsberger Allee: Was Sie sagen müssen und was nicht
Ein Anhörungsbogen ist eine Aufforderung zur Stellungnahme, kein Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst, etwa zur Frage, wer gefahren ist oder wie schnell, müssen Sie sich nicht äußern.
Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das betrifft auch Halter, die angeschrieben werden, weil das Fahrzeug auf sie zugelassen ist: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Gerade bei einer Fahrtrichtungsangabe wie „FR Vulkanstr“ lohnt sich die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrzeug und zur Person überhaupt eindeutig ist. Das lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die Unterlagen vorliegen. Über einen Anwalt kann daher Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorhanden ist, gehört auch dieses zu den Punkten, die man sich genau ansehen sollte.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Höhe der Folgen entscheidend ist
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für alles Weitere ist ausschließlich der Wert, der danach übrig bleibt – nicht die Zahl, die zuerst im Raum steht.
Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Nebensache: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen. Für Pkw gilt im Regelfall: innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h. Deshalb ist auch relevant, welche Begrenzung an der maßgeblichen Stelle durch Beschilderung angeordnet war und ob diese für Ihre Fahrtrichtung korrekt und erkennbar ausgewiesen war.
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: zunächst ein Punkt, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Fahrverbot, Probezeit und der Ablauf nach einem Einspruch
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden, was eine Planung etwa um Urlaubszeiten ermöglicht. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht, eine Anreise bleibt im Einzelfall möglich. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Landsberger Allee erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person. Zur Sache, also auch zur Fahrerfrage, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich, wenn schon ein Bußgeldbescheid da ist?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Kann man vorab sehen, worauf sich der Vorwurf zur Fahrtrichtung Vulkanstr stützt?
Ja, über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Berlin
- Geblitzt auf der A 100 Höhe Kaiserdamm in Berlin, Richtung Neukölln
- Geblitzt an der Elsenstraße Ecke Puschkinallee in Berlin, Richtung Elsenstraße
- Geblitzt auf der A 115 bei km 26,6 in Berlin, Richtung Norden
- Geblitzt am Mehringdamm Ecke Bergmannstraße in Berlin, Fahrtrichtung Nord
- Geblitzt auf dem Theodor-Heuss-Platz in Berlin, Richtung Heerstraße
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.