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Geblitzt an der Elsenstraße Ecke Puschkinallee in Berlin, Richtung Elsenstraße

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Geblitzt an der Elsenstraße Ecke Puschkinallee in Berlin, Richtung Elsenstraße

An der Elsenstraße Ecke Puschkinallee in Berlin wurde in Richtung Elsenstraße mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zugelassen sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was steht Ihnen nach dem angelasteten Wert an Konsequenzen ins Haus, und stimmt die Messung überhaupt?

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zu äußern. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Wer diese Frist einhält, hält sich alle Möglichkeiten offen – auch die, die Messung durch einen Anwalt anhand der Akte überprüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Elsenstraße Ecke Puschkinallee (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Berlin
Fahrtrichtung Richtung Elsenstraße
Bundesland Berlin
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 und mobile Messung: Was hier zählt

Maßgeblich ist bei Tempo 50 nicht die Zahl, die auf dem Messprotokoll oder im Bescheid als gemessener Wert auftaucht, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Ein paar Kilometer pro Stunde können deshalb den Unterschied machen zwischen einem reinen Geldbetrag und zusätzlichen Folgen.

Bei einer Straße mit Ortsnamen im Stadtgebiet richtet sich die Einordnung als innerorts oder außerorts nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Unterscheidung ist kein Formalismus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte.

Da hier mobil gemessen wurde, lohnt der Blick in die Akte besonders. Geprüft werden können unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, die für die Fahrtrichtung Elsenstraße gilt, und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zur Prüfung. Akteneinsicht erhalten Sie sinnvollerweise über einen Anwalt – ohne Kenntnis der Unterlagen lässt sich kaum beurteilen, ob der Vorwurf trägt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ist das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen, kann die Post zunächst beim Halter landen. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person Pflicht – Name, Geburtsdatum, Anschrift. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade deshalb ist es riskant, das Formular schnell und ohne Überblick auszufüllen. Eine unbedachte Formulierung kann die Fahrerfrage klären, die sonst offen geblieben wäre, oder einen Sachverhalt bestätigen, der sich aus der Messung allein nicht ergibt. Sinnvoll ist es, zunächst nur die Personalien zu bestätigen und die inhaltliche Stellungnahme zurückzustellen, bis die Akte vorliegt.

Falls Sie nicht in Berlin oder weiter entfernt wohnen, spricht nichts dagegen, das Verfahren vollständig aus der Ferne zu führen: Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich schriftlich und digital abwickeln, eine persönliche Anreise ist für die Bearbeitung nicht erforderlich. Bestehen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das schnell.

Fahrverbot und Probezeit: Wann es ernster wird

Sieht der Vorwurf ein Regelfahrverbot vor, ist damit nicht alles entschieden. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Zeit legen, in der Sie ohne Fahrzeug auskommen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Dafür braucht es eine konkrete, belegte Darstellung Ihrer Situation.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, tritt sie nicht ein. Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich entscheiden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war in Richtung Elsenstraße unterwegs und habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich antworten?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht gegen Sie verwendet werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Stelle an der Elsenstraße Ecke Puschkinallee als innerorts?

Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen.

Wurde bei der Messung eine Toleranz abgezogen?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert danach. Ob das korrekt geschehen ist, lässt sich anhand der Akte überprüfen.

Weitere Messstellen: Berlin

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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