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Geblitzt auf der A 100 am Spandauer Damm in Berlin, Richtung Charlottenburg

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Geblitzt auf der A 100 am Spandauer Damm in Berlin, Richtung Charlottenburg

Auf der A 100 am Spandauer Damm in Berlin wird in Fahrtrichtung Charlottenburg mobil die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 80 km/h. Wer hier über dem Limit unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst, welches Schreiben vorliegt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 100 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Spandauer Damm, Berlin
Fahrtrichtung Charlottenburg
Bundesland Berlin
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Die A 100 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einstufung: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift.

Maßgeblich ist nie der Wert, der auf dem Display der Messeinrichtung stand, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen kann dieser Abzug den Unterschied ausmachen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei einem Limit von 80 km/h auf einer Autobahn lohnt zudem ein Blick auf die Beschilderung. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen werden durch Verkehrszeichen angeordnet und können dauerhaft oder nur zeitweise gelten. Ob die für Sie maßgebliche Beschilderung ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar war, lässt sich anhand der Akte prüfen.

Mobile Messung: Worauf sich eine Prüfung stützen kann

An dieser Stelle wird mobil gemessen. Bei mobilen Messungen kommt es neben dem Messwert selbst auf die formalen Voraussetzungen an: gültige Eichung, die Einhaltung der Vorgaben für den Einsatz des Geräts, die Dokumentation des Messvorgangs und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrzeug und zur Person eindeutig ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Diese Punkte lassen sich seriös erst beurteilen, wenn die Akte vorliegt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Fahreridentifizierung. Erst danach zeigt sich, ob eine Verteidigung sinnvoll ist oder ob es eher darum geht, die Folgen abzumildern.

Wer als Halter angeschrieben wird, muss sich nicht selbst belasten. Auch hier gilt: Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht.

Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie sich deshalb das Zustelldatum.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Stellschrauben: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Und in Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den Sie früh ansprechen sollten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt für die Messung auf der A 100 der innerörtliche oder der außerörtliche Bußgeldsatz?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Für Ihre Überschreitung gelten daher die außerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung niedriger ausfallen als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingehen; begründen können Sie ihn später. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis möglich.

Weitere Messstellen: Berlin

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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