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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 100 Höhe Kaiserdamm in Berlin, Richtung Neukölln

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Geblitzt auf der A 100 Höhe Kaiserdamm in Berlin, Richtung Neukölln

Sie sind auf der A 100 Höhe Kaiserdamm in Berlin in Richtung Neukölln in eine Geschwindigkeitsmessung geraten? An dieser Stelle wurde mobil gemessen, zulässig waren dort 80 km/h. Da die A 100 eine Autobahn ist, gilt der Verstoß im Bußgeldkatalog als außerorts – die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben bei Ihnen angekommen ist. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen löst eine Frist aus: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 100 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Kaiserdamm, Berlin
Fahrtrichtung Neukölln
Bundesland Berlin
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der A 100 – wie sich die Überschreitung auswirkt

Maßgeblich ist nicht der Wert, der aus der Messung stammt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird mit dem Tempolimit von 80 km/h verglichen und in die Staffelung des Bußgeldkatalogs eingeordnet. Wer nur knapp über der Grenze liegt, kann durch den Toleranzabzug in eine niedrigere Stufe rutschen – ein Blick in die Akte lohnt sich also auch bei Werten kurz über einer Schwelle.

Wichtig sind vor allem zwei Grenzen: Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, werden zwei Punkte eingetragen. Unterhalb von 21 km/h bleibt es bei der Geldbuße ohne Punkteeintrag.

Auf Autobahnen wird das jeweils zulässige Tempo durch die Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder vorübergehend geschehen. Ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, im konkreten Fall ordnungsgemäß angeordnet und für Sie erkennbar aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen.

Mobile Messung: was sich überprüfen lässt

An dieser Stelle wurde nicht mit einer fest installierten Anlage, sondern mobil gemessen. Bei mobilen Messungen kommt es besonders darauf an, ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung eingehalten wurden und ob sich die Messung im Nachhinein anhand der Falldaten nachvollziehen lässt.

Der zweite große Prüfpunkt ist die Fahrerfrage. Ein Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren richtet sich gegen die Person, die gefahren ist – nicht automatisch gegen die Person, die das Fahrzeug hält. Post erreicht zunächst aber regelmäßig den Halter. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu prüfen, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt.

Zum Anhörungsbogen gilt: Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – deshalb ist es sinnvoll, erst den Akteninhalt zu kennen.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und die Zeit so legen, dass sie möglichst wenig stört. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich allein am Einzelfall und muss begründet vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in Berlin wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Rückfragen laufen digital oder telefonisch. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten – die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 100 galten 80 km/h – zählt das als innerorts, weil ich in Berlin geblitzt wurde?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, dass die A 100 im Berliner Stadtgebiet verläuft. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei einem vergleichbaren Verstoß innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie dürfen zur Sache schweigen, ohne dass Ihnen das zum Nachteil gewertet werden darf.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn ich nur knapp über 80 km/h lag?

Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, denn zunächst wird von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen. Liegt der maßgebliche Wert nahe an einer Schwelle, kann die Einordnung in eine andere Stufe erhebliche Folgen haben.

Weitere Messstellen: Berlin

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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