An dieser Stelle der B 4 bei Gifhorn, rund 150 Meter vor der Abfahrt Heidland in Fahrtrichtung Gifhorn, wird die Geschwindigkeit mit einer stationären Anlage gemessen. Zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie Post mit einem Vorwurf von dieser Messstelle erhalten haben, ist zunächst entscheidend, um welches Schreiben es sich handelt.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – äußern müssen Sie sich zur Sache aber nicht. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst ohne Begründung wirksam ist. In beiden Fällen kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden, auch schon bevor ein Bescheid ergangen ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 4 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gifhorn |
| Fahrtrichtung | Gifhorn |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der B 4: Was die Höhe der Überschreitung ausmacht
Maßgeblich ist nie der Wert, der auf dem Display der Messanlage steht, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Diese Toleranz wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen; erst das Ergebnis bildet die Grundlage für den Vorwurf. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das spürbar sein.
Die Folgen staffeln sich nach der Höhe der verbleibenden Überschreitung. Ab 21 km/h ist ein Punkt im Fahreignungsregister vorgesehen, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot gilt. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts bewertet wird, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – und das wirkt sich aus: Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus, und ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen (Pkw ab 31 km/h) als außerorts (ab 41 km/h). Welche Einordnung für Ihren Fall gilt, lässt sich anhand der Akte und der Beschilderungslage nachvollziehen.
Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrerfrage
Angeschrieben wird zunächst häufig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Pflicht sind dabei nur die Angaben zur Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halterinnen und Halter, die Post erhalten.
Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zuerst zu klären, was die Akte tatsächlich hergibt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – unter anderem zu Messung, Eichung, Beschilderung und zur Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich prüfen lassen.
Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Mit Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, das Zustellungsdatum festzuhalten.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also keines, das in den zwei Jahren vor der Tat rechtskräftig war –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; das hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt führen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350
So misst der Traffistar S350
Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.
Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Der S350 und die Rohmessdaten
Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.
Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
- Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
- Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
- Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
- Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.
Zur Einordnung
Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 4 bei Gifhorn bekommen – muss ich etwas ausfüllen?
Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Gilt die Stelle vor der Abfahrt Heidland als innerorts oder außerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Die Einordnung wirkt sich auf die Regelsätze und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist, und lässt sich anhand der Akte klären.
Der Bescheid liegt seit zehn Tagen bei mir – habe ich noch Zeit?
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Weitere Messstellen: Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 2 bei Schwülper vor AS Braunschweig-Hafen, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der B 4 bei Torfhaus in Richtung Bad Harzburg
- Geblitzt auf der A 7 bei Seesen/Harz in Richtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Göttingen-Nord, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Northeim Nord, Fahrtrichtung Hannover
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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