Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 4 bei Gifhorn Richtung Gifhorn, vor Abfahrt Heidland

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 4 bei Gifhorn Richtung Gifhorn, vor Abfahrt Heidland

An dieser Stelle der B 4 bei Gifhorn, rund 150 Meter vor der Abfahrt Heidland in Fahrtrichtung Gifhorn, wird die Geschwindigkeit mit einer stationären Anlage gemessen. Zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie Post mit einem Vorwurf von dieser Messstelle erhalten haben, ist zunächst entscheidend, um welches Schreiben es sich handelt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – äußern müssen Sie sich zur Sache aber nicht. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst ohne Begründung wirksam ist. In beiden Fällen kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden, auch schon bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 4 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Gifhorn
Fahrtrichtung Gifhorn
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der B 4: Was die Höhe der Überschreitung ausmacht

Maßgeblich ist nie der Wert, der auf dem Display der Messanlage steht, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Diese Toleranz wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen; erst das Ergebnis bildet die Grundlage für den Vorwurf. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das spürbar sein.

Die Folgen staffeln sich nach der Höhe der verbleibenden Überschreitung. Ab 21 km/h ist ein Punkt im Fahreignungsregister vorgesehen, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot gilt. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts bewertet wird, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – und das wirkt sich aus: Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus, und ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen (Pkw ab 31 km/h) als außerorts (ab 41 km/h). Welche Einordnung für Ihren Fall gilt, lässt sich anhand der Akte und der Beschilderungslage nachvollziehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrerfrage

Angeschrieben wird zunächst häufig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Pflicht sind dabei nur die Angaben zur Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halterinnen und Halter, die Post erhalten.

Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zuerst zu klären, was die Akte tatsächlich hergibt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – unter anderem zu Messung, Eichung, Beschilderung und zur Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich prüfen lassen.

Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Mit Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb lohnt es sich, das Zustellungsdatum festzuhalten.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also keines, das in den zwei Jahren vor der Tat rechtskräftig war –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; das hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt führen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt wohnen, ist es ein Punkt, der früh angesprochen werden sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 4 bei Gifhorn bekommen – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die Stelle vor der Abfahrt Heidland als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Die Einordnung wirkt sich auf die Regelsätze und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist, und lässt sich anhand der Akte klären.

Der Bescheid liegt seit zehn Tagen bei mir – habe ich noch Zeit?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite