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Traffistar S350 (Jenoptik): So misst der Blitzer und was sich prüfen lässt

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Messstellen mit Traffistar S350

An diesen Messstellen unserer Übersicht ist laut Blitzerkatalog ein Gerät vom Typ Traffistar S350 eingesetzt (20 Messstellen). Welches Gerät bei Ihrer Messung verwendet wurde, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

Baden-Württemberg

Brandenburg

Bremen

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Thüringen

Mit einem Traffistar S350 geblitzt?

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