Auf der B 236 bei Kilometer 14,500 in Dortmund wurde in Fahrtrichtung Lünen die Geschwindigkeit mit einem Blitzeranhänger gemessen. Zugelassen sind an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – nicht um eine feststehende Tatsache.
Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt: Beim Anhörungsbogen sind nur Ihre Personalien anzugeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch möglich ist – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 236 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Dortmund |
| Fahrtrichtung | Lünen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Messung aus einem Blitzeranhänger: Worauf es bei der Prüfung ankommt
Die Messung erfolgte hier aus einem Blitzeranhänger. Solche Anlagen werden an einem Standort abgestellt und arbeiten dort für einen bestimmten Zeitraum. Für das Verfahren bedeutet das: Es gibt technische und formale Punkte, die sich nachvollziehen lassen – etwa die Gültigkeit der Eichung, die Dokumentation der Messreihe und die Frage, ob die Beschilderung mit 80 km/h für Ihre Fahrtrichtung Lünen eindeutig war.
Diese Unterlagen liegen nicht dem Bescheid bei, sondern der Behördenakte. Erst mit Akteneinsicht über einen Anwalt lässt sich beurteilen, ob die Messung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, ob die Toleranz korrekt abgezogen wurde und ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Prüfpunkten. Ein Einspruch dient dabei genau diesem Zweck: Er hält das Verfahren offen, bis die Grundlagen bekannt sind.
Tempolimit 80 km/h: ab wann Punkte und Fahrverbot im Raum stehen
Maßgeblich ist nie der auf dem Display abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt – denn die Sanktionen sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die B 236 an dieser Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich allein nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – und diese Einordnung wirkt sich aus, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen als außerorts.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist nicht automatisch alles verloren. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann zudem vom Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Probezeit, Halterpost und Verfahren aus der Ferne
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Häufig erreicht die Post zunächst den Fahrzeughalter, der nicht zwingend gefahren sein muss. Auch hier gilt: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Falls Sie nicht in der Nähe von Dortmund wohnen, lässt sich ein solches Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen über den Anwalt. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350
So misst der Traffistar S350
Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.
Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Der S350 und die Rohmessdaten
Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.
Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
- Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
- Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
- Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
- Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.
Zur Einordnung
Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie schnell durfte ich auf der B 236 bei km 14,500 in Richtung Lünen fahren?
Für diese Messstelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Ob die Beschilderung für Ihre Fahrtrichtung eindeutig und korrekt aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht prüfen lassen.
Ist die Messung aus einem Blitzeranhänger angreifbar?
Auch bei einem Blitzeranhänger müssen Eichung, Aufbau und Dokumentation stimmen und die Zuordnung zum Fahrer tragen. Ob im konkreten Fall etwas zu beanstanden ist, zeigt sich erst anhand der Akte.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen Ihre Angaben zur Person machen, zur Sache selbst aber nichts sagen; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Weitere Messstellen: Dortmund
- Geblitzt auf der A448 an der Auffahrt zur A45 in Dortmund, Richtung Hagen
- Geblitzt auf der A 45 bei Dortmund-Süd, km 4,8, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A448 in Dortmund, Richtung Bochum
- Geblitzt auf der B 1 bei km 33,300 in Dortmund, Richtung Bochum
- Geblitzt auf der Rahmer Straße in Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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