Sie wurden auf der B 243 bei Bad Sachsa in Fahrtrichtung Mackenrode gemessen und haben nun Post erhalten? An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 70 km/h, gemessen wurde mobil. Entscheidend für die Folgen ist nicht der Wert auf dem Display, sondern die Geschwindigkeit, die nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – zur Sache müssen Sie dabei nichts sagen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist. Der Einspruch muss nicht gleich begründet werden, sodass zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden kann.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 243 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bad Sachsa |
| Fahrtrichtung | Mackenrode |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 70 km/h |
70 km/h auf der B 243: Wie sich Überschreitungen auswirken
Bei einem Tempolimit von 70 km/h ist die Spanne zwischen erlaubtem Tempo und einer spürbaren Sanktion geringer, als viele erwarten. Maßgeblich ist immer der Wert nach Abzug der Toleranz. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ob die Stelle bußgeldrechtlich als innerorts oder außerorts behandelt wird, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – nicht nach der Höhe des Tempolimits. Diese Einordnung hat erhebliche Bedeutung: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist im Regelfall früher vorgesehen (bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung innerorts, außerorts ab 41 km/h). Schon deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie die Stelle im Bescheid eingeordnet wurde und welche Beschilderung dort tatsächlich maßgeblich war.
Zur Prüfung gehören außerdem die Messung selbst, der gültige Eichnachweis, die Dokumentation des Messvorgangs und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf zweifelsfrei dem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich auch dessen Aussagekraft bewerten. All das wird über die Akte zugänglich, die ein Anwalt anfordern kann – auch bereits vor Erlass eines Bescheids.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Bei mobilen Messungen erreicht die Post häufig zuerst den Fahrzeughalter. Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind zu machen. Zur Sache selbst besteht dagegen keine Äußerungspflicht: Niemand muss sich selbst belasten, und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf auch nicht als Indiz gegen Sie gewertet werden.
Vorschnelle Angaben sind aus diesem Grund selten hilfreich, ebenso wenig wie das unbeantwortete Liegenlassen eines Bußgeldbescheids. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird die Entscheidung rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Sinnvoll ist deshalb, zunächst die Frist mit einem Einspruch zu sichern und die inhaltliche Bewertung anschließend auf Grundlage der Akte vorzunehmen.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es mehrere Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret in Gefahr geriete; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt von der Darstellung des Einzelfalls ab.
Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders aufmerksam sein: Ab 21 km/h Überschreitung liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht. Falls Sie weiter entfernt von Bad Sachsa wohnen, lässt sich das Verfahren daher in vielen Fällen ohne eigene Anreise führen. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig; ein kurzer Blick in die Police vorab schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 71–80 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 81–85 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 86–90 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 91–95 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 96–100 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 101–110 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 111–120 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 121–130 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 131–140 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 141 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350
So misst der Traffistar S350
Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.
Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Der S350 und die Rohmessdaten
Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.
Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
- Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
- Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
- Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
- Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.
Zur Einordnung
Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der B 243 bei Bad Sachsa gilt 70 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?
Das richtet sich nicht nach der Höhe des Tempolimits, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Die Einordnung wirkt sich auf die Höhe der Geldbuße und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist, und lässt sich über die Akte überprüfen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur eigenen Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und aus einem Schweigen zur Sache darf kein Nachteil hergeleitet werden.
Wird bei einer mobilen Messung die gemessene Geschwindigkeit voll angerechnet?
Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an der Grenze zu Punkten oder einem Fahrverbot kann das den Ausschlag geben.
Weitere Messstellen: Landkreis Göttingen
- Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden im Landkreis Göttingen
- Geblitzt auf der A 7 bei der Raststätte Göttingen, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der A 7 bei Hann. Münden, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der A 7 bei Kreuzung Hann. Münden-Hedemünden, Richtung Kassel
- Geblitzt auf der B 27 nahe der Abfahrt Rosdorf, Fahrtrichtung Göttingen
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.