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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 1 Höhe Jahnsfelde bei Müncheberg, Richtung Lichtenow

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Geblitzt auf der B 1 Höhe Jahnsfelde bei Müncheberg, Richtung Lichtenow

Eine Geschwindigkeitsmessung auf der B 1 Höhe Jahnsfelde bei Müncheberg in Fahrtrichtung Lichtenow führt bei Tempo 60 schnell zu Post von der Bußgeldstelle – zunächst meist als Anhörungsbogen, später als Bußgeldbescheid. An dieser Stelle wird mobil mit einem Traffistar S350 gemessen.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 1 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Höhe Jahnsfelde, Müncheberg
Fahrtrichtung Lichtenow
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Traffistar S350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Tempo 60 auf der B 1: Wie sich die Vorwürfe staffeln

Maßgeblich für den Vorwurf ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Bewertung. Wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob Sie in einer niedrigeren oder höheren Stufe landen.

Bei einem Limit von 60 km/h liegt die nächste Schwelle deshalb näher, als es wirkt: Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Stelle nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts zu behandeln ist, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – und das hat Folgen, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen als außerorts. Schon deshalb lohnt der Blick in die Akte: Welche Einordnung die Behörde vorgenommen hat und welche Beschilderung dokumentiert ist, sollte zusammenpassen.

Mobile Messung: Was sich im Einzelfall überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung mit einem Traffistar S350 kommt es darauf an, dass das Gerät gültig geeicht war, dass es entsprechend den Vorgaben aufgebaut und bedient wurde und dass die Messung sauber dokumentiert ist. Auch die für die Fahrtrichtung Lichtenow maßgebliche Beschilderung gehört zum Prüfprogramm, denn ein Vorwurf trägt nur, wenn die angeordnete Geschwindigkeit für die gemessene Fahrspur und Richtung tatsächlich galt und erkennbar war.

Der zweite Punkt ist die Fahrereigenschaft. Der Bescheid richtet sich an die Person, die gefahren ist – nicht automatisch an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, wird geprüft, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Dazu ist Akteneinsicht nötig; ohne die vollständigen Messunterlagen bleibt jede Bewertung Spekulation.

Praktisch heißt das: erst die Einspruchsfrist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich entscheiden. Diese Schritte lassen sich vollständig schriftlich abwickeln. Falls Sie weiter von Müncheberg entfernt wohnen, ist das kein Hindernis – die Kommunikation mit Behörde und Verteidigung ist aus der Ferne möglich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer klärt das vorab.

Anhörungsbogen, Fahrverbot und Probezeit

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ engen den späteren Spielraum dagegen oft ein.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – das erlaubt eine Planung um Urlaub oder berufliche Termine herum. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall und muss belegt werden.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Zwei-Wochen-Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der B 1 bei Jahnsfelde galten 60 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich nicht nach dem Zahlenwert des Limits, sondern nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen als außerorts, und sie lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung in Richtung Lichtenow ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Müncheberg zu fahren?

Ja, Einspruch, Akteneinsicht und die weitere Korrespondenz laufen schriftlich. Auch eine Vertretung durch einen Anwalt ist unabhängig von Ihrem Wohnort möglich.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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