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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 5 / Frankfurter Chaussee in Fredersdorf-Vogelsdorf

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Geblitzt auf der B 5 / Frankfurter Chaussee in Fredersdorf-Vogelsdorf

Sie sind auf der B 5, der Frankfurter Chaussee in Fredersdorf-Vogelsdorf, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Entscheidend ist nun zunächst, welches Schreiben vor Ihnen liegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen dort nur Ihre Personalien angeben; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Ist dagegen schon ein Bußgeldbescheid zugestellt, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 5 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Fredersdorf-Vogelsdorf
Bundesland Brandenburg

Innerorts oder außerorts – warum das für die Höhe zählt

Die B 5 ist eine Bundesstraße. Ob für eine Messstelle die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, ergibt sich nicht aus dem Tempolimit, sondern aus der Beschilderung: Maßgeblich ist, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb des Bereichs liegt, der durch die Ortstafel gekennzeichnet ist. Dieser Punkt ist mehr als eine Formalie, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Ebenso wichtig ist, welcher zulässige Wert an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung angeordnet war und ob die Beschilderung so aufgestellt und erkennbar war, dass sie für Sie gültig gebunden hat. Solche Fragen lassen sich seriös erst beurteilen, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist – also die Angaben zum Messvorgang und zur Beschilderung im Bereich der Messstelle.

Beachten Sie außerdem: Von der abgelesenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Vorwurf und Rechtsfolgen richten sich nach dem Wert nach diesem Abzug, nicht nach dem Rohwert. Schon wenige km/h können hier über die Einordnung in die nächste Stufe entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Frage des Beginns wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa in einen Urlaub legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – ein drohender Arbeitsplatzverlust ist ein möglicher Anknüpfungspunkt, der aber konkret dargelegt werden muss.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Akteneinsicht und Bearbeitung aus der Ferne

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört zu dieser Prüfung auch, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Identifizierung ergibt. Der sinnvolle Ablauf ist deshalb schlicht: erst die Frist sichern, dann Einsicht in die Akte, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Erhalten Sie als Halter ein Schreiben, obwohl ein anderer gefahren ist, gilt weiterhin: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen legen den Sachverhalt oft fester, als es für Sie günstig ist.

Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Fredersdorf-Vogelsdorf wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung und die Prüfung der Akte nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 5 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gelten an der Frankfurter Chaussee die innerörtlichen Regelsätze?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb des durch die Ortstafel gekennzeichneten Bereichs liegt. Vom Tempolimit allein lässt sich das nicht ableiten; da die Regelsätze innerorts höher ausfallen, lohnt die Prüfung anhand der Akte.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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