Geblitzt auf der B5 km 0,65 bei Nauen – Wehren Sie sich gegen Bußgeld und Punkte!

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Die Messstelle B5 km 0,65 bei Nauen liegt – wie die Bezeichnung bereits erkennen lässt – an der Bundesstraße 5 und ist im Bereich von Nauen verortet. Mehr lässt sich aus der reinen Benennung nicht seriös ableiten: Weder ein konkretes Tempolimit noch die Art des eingesetzten Messsystems oder bauliche Besonderheiten ergeben sich daraus. Gerade diese nüchterne Ausgangslage ist im Verkehrsrecht jedoch typisch: Betroffene erhalten einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, wissen aber oft nicht, auf welcher technischen Grundlage die Messung beruht und ob sie im Einzelfall angreifbar ist.

Im Kern geht es bei Vorwürfen aus standardisierten Messverfahren zwar um eine vermeintlich „sichere“ Beweislage. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass Messungen fehleranfällig sein können – nicht zwingend, weil „falsch geblitzt“ wurde, sondern weil die Rahmenbedingungen und die Dokumentation stimmen müssen. Häufige Ansatzpunkte sind dabei weniger spektakulär, aber rechtlich entscheidend: Wurde das Messgerät fristgerecht geeicht und ordnungsgemäß in Betrieb genommen? Entspricht die Aufstellung den Vorgaben? Sind Messreihe und Falldatei vollständig und plausibel? Wurden die erforderlichen Tests, Protokolle und Geräteeinstellungen nachvollziehbar dokumentiert? Schon kleine Abweichungen können die Verwertbarkeit einer Messung in Frage stellen oder zumindest Zweifel begründen, die im Verfahren sauber aufgeklärt werden müssen.

An einer Stelle wie B5 km 0,65 bei Nauen ist deshalb nicht die bloße Ortsangabe das Entscheidende, sondern die technische und formale Qualität der konkreten Messung. Denn der Bußgeldbescheid stützt sich regelmäßig auf Messunterlagen, die zunächst nur ausschnittsweise bekannt sind. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob alle Unterlagen vorliegen, ob die Messdateien auswertbar sind und ob die Messung innerhalb der gerätespezifischen Toleranzen und Vorgaben erfolgte. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Technik und Recht entstehen viele Verteidigungsansätze: Wenn Unterlagen fehlen, wenn die Messreihe Auffälligkeiten zeigt oder wenn sich Widersprüche zwischen Protokoll, Foto und Auswertung ergeben, kann das die Beweisführung der Behörde erschweren.

Der Nachweis solcher Messfehler ist keine Frage von Vermutungen, sondern eine Aufgabe für Sachverständige für Verkehrsmesstechnik. Diese prüfen anhand der Akten, der digitalen Falldaten und – soweit vorhanden – der gesamten Messreihe, ob die Messung nachvollziehbar, reproduzierbar und regelkonform ist. Je nach Verfahren können dabei etwa Auswerteparameter, Plausibilitätsprüfungen, Zuordnungsfragen oder die Einhaltung der Bedienvorgaben eine Rolle spielen. Wichtig ist: Nicht jeder formale Mangel führt automatisch zur Einstellung, und nicht jede Auffälligkeit trägt vor Gericht. Aber eine fachkundige Prüfung kann zeigen, ob sich ein Einspruch sachlich begründen lässt oder ob der Bescheid voraussichtlich Bestand hat.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Maik Bunzel zu nennen, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Mandatsbearbeitung wird der technische Teil nicht „nebenbei“ behandelt: Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Fehlerquellen belastbar zu identifizieren oder auszuschließen. Das ist für Betroffene auch deshalb relevant, weil sich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens häufig erst nach dieser fachlichen Bewertung realistisch einschätzen lassen.

Ein weiterer praktischer Punkt betrifft die Kosten. Die Beauftragung eines Sachverständigen wirkt auf viele zunächst wie ein unkalkulierbares Risiko. In der Realität werden die Kosten der sachverständigen Überprüfung in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern eine entsprechende Deckung besteht. Dadurch wird die technische Prüfung überhaupt erst in der Breite möglich – und sie ist oft der entscheidende Schritt, um aus einem pauschalen Vorwurf eine überprüfbare Beweislage zu machen. Gerade weil Messverfahren standardisiert sind, kommt es im Einzelfall auf Details an: Aktenlage, Datenqualität, Dokumentationsstand und die Einhaltung der Vorgaben müssen zusammenpassen.

Wer also an der Messstelle B5 km 0,65 bei Nauen geblitzt wurde, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Messung „schon stimmen wird“, aber ebenso wenig vorschnell auf einen Einspruch setzen, ohne die Fakten zu kennen. Sinnvoll ist eine strukturierte Prüfung nach Akteneinsicht und mit sachverständiger Unterstützung. Wenn Sie einen Vorwurf im Zusammenhang mit B5 km 0,65 bei Nauen erhalten haben, können Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen; empfehlenswert ist insbesondere die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, damit die Unterlagen zügig gesichtet und der Fall anschließend durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft werden kann.

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