Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 5 bei Nauen (km 0,65)

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 5 bei Nauen (km 0,65)

Sie wurden auf der B 5 bei km 0,65 bei Nauen gemessen und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: die Frist im Auge behalten und den Vorwurf überprüfen lassen, bevor die Entscheidung rechtskräftig wird.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid: Hier sind nur die Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 5 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Nauen
Bundesland Brandenburg

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Die B 5 ist eine Bundesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, lässt sich bei einer Bundesstraße nicht pauschal sagen, welcher Teil des Katalogs gilt. Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also insbesondere die Ortstafel: Liegt der Messpunkt innerhalb des durch Ortstafel gekennzeichneten Bereichs, wird nach den innerörtlichen Regelsätzen bewertet, andernfalls nach den außerörtlichen. Das ist kein Detail am Rand, denn bei gleicher Überschreitung fallen die innerörtlichen Regelsätze höher aus.

Zur Einordnung eines Vorwurfs an einem konkreten Punkt wie km 0,65 gehört deshalb die Frage, welche Geschwindigkeit dort angeordnet war und ob die entsprechenden Zeichen für Sie auf Ihrer Fahrtstrecke deutlich und rechtzeitig erkennbar waren. Ebenso wichtig: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist für die Sanktion maßgeblich – gerade in Grenzbereichen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Was sich im Verfahren überprüfen lässt

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst damit wird nachvollziehbar, worauf der Vorwurf beruht. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung an der betreffenden Stelle und die Zuordnung des Vorwurfs zu Ihnen als Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch die Frage relevant, ob sich daraus tatsächlich eine belastbare Identifizierung ergibt.

Bekommen Sie als Fahrzeughalter Post, ohne selbst gefahren zu sein, sollten Sie nichts ins Blaue hinein erklären. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht – und eine vorschnelle Schilderung kann die späteren Verteidigungsmöglichkeiten verengen.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Entfernung führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Nauen wohnen, ist für die Bearbeitung also kein Termin vor Ort erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lohnt sich früh.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Frage kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Genau deshalb ist die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung des Bescheids so wichtig: Sie hält die Prüfung offen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die B 5 bei km 0,65 als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel. Liegt der Messpunkt innerhalb des beschilderten Ortsbereichs, gelten die innerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung höher sind als die außerörtlichen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und Fahreridentifizierung geprüft werden.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite