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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 1 Strausberger Straße in Herzfelde (Rüdersdorf)

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Geblitzt auf der B 1 Strausberger Straße in Herzfelde (Rüdersdorf)

Sie wurden auf der B 1 Strausberger Straße in Herzfelde (Rüdersdorf) gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist sichert Ihnen die Möglichkeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf inhaltlich prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 1 Strausberger Straße (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Herzfelde, Rüdersdorf
Bundesland Brandenburg

Bundesstraße durch einen Ortsteil: innerorts oder außerorts?

Die B 1 trägt in Herzfelde den Namen Strausberger Straße. Für die Höhe der Geldbuße ist entscheidend, ob die Messung in den Daten des Verfahrens als innerorts oder außerorts geführt wird – denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der Straßenname und nicht das Empfinden beim Fahren, sondern allein die Beschilderung, konkret die Ortstafel.

Auf Bundesstraßen, die durch Ortsteile führen, kann die zulässige Geschwindigkeit durch Verkehrszeichen abweichend von der allgemeinen Regel festgelegt sein. Welches Limit die Behörde Ihrem Fall zugrunde legt und wie es beschildert war, lässt sich der Akte entnehmen. Stimmen Vorwurf und Beschilderung nicht zusammen, ist das ein Punkt, an dem sich eine Prüfung lohnt.

Wichtig ist außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der danach verbleibende Wert ist die Grundlage für die Sanktion. Gerade an den Grenzen zur nächsten Stufe kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Was sich aus der Akte ergeben kann

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung am Tatort und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zutreffend zugeordnet sind. Falls ein Messfoto vorliegt, wird auch dieses ausgewertet.

Erhalten Sie den Anhörungsbogen als Fahrzeughalter, ohne selbst gefahren zu sein, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ engen dagegen den eigenen Handlungsspielraum oft unnötig ein.

Das Verfahren lässt sich auch ohne persönliche Termine führen. Falls Sie weiter von Herzfelde entfernt wohnen, genügt für die Bearbeitung in der Regel die Korrespondenz per E-Mail, Post oder Telefon. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es in Ihrem Fall dazu kommt, hängt vom Wert nach Toleranzabzug und von der Einordnung innerorts oder außerorts ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei praktische Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall und muss begründet vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb ist die Zwei-Wochen-Frist gegen den Bescheid keine Formalie.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in Herzfelde – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.

Zählt die Strausberger Straße als Bundesstraße automatisch als außerorts?

Nein. Automatisch außerorts sind nur Autobahnen; bei allen anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher liegen.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung von Messung, Eichung, Beschilderung und Fahreridentität über die Akteneinsicht danach erfolgen kann.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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