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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald

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Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald

Auf der A 15 in Höhe Koppatz, Cottbus, in Fahrtrichtung Spreewald wurde die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät kontrolliert; zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie dort gemessen wurden, erhalten Sie zunächst meist einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst die Unterscheidung: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist – dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Bis dahin lässt sich in Ruhe klären, ob der Vorwurf in dieser Höhe überhaupt trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 15 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Koppatz, Cottbus
Fahrtrichtung Spreewald
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf einer Autobahn: Wie sich die Folgen staffeln

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer zum Bereich außerorts – unabhängig davon, welches Limit dort gilt. Für Sie bedeutet das: Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist zudem nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Sprungstellen der Tabelle kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei Stufen ausmachen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur für einen begrenzten Zeitraum oder Abschnitt. Deshalb gehört zu jeder Prüfung die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für die gemessene Fahrtrichtung ordnungsgemäß angeordnet und für Vorbeifahrende klar erkennbar ausgewiesen war. Ergibt sich hier eine Unstimmigkeit, wirkt sich das unmittelbar auf die Höhe der Überschreitung und damit auf alle Rechtsfolgen aus.

Mobile Messung: Was sich über Akteneinsicht prüfen lässt

Bei einer mobilen Kontrolle steht und fällt das Ergebnis mit den Umständen des Einsatzes. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung für die betroffene Richtung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer.

Die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt: Post der Bußgeldstelle erreicht zunächst die Halteranschrift. Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Ein Schnellschuss im Anhörungsbogen – etwa eine gut gemeinte Erklärung zum Fahrtzweck – kann dagegen Angaben in die Akte bringen, die vorher nicht darin standen. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, was es tatsächlich hergibt.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sind es zwei Punkte, steht dahinter ein vorgesehenes Regelfahrverbot. Wurde gegen Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann steigt die Geldbuße. Ob das greift, entscheidet der Einzelfall und muss vorgetragen und belegt werden.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist ein Verstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Cottbus wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 15 galten hier 80 km/h – wird innerorts oder außerorts gerechnet?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig vom konkreten Tempolimit. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei gleicher Überschreitung innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung Richtung Spreewald erhalten. Muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Bescheid mit Einspruchsfrist liegt in diesem Stadium noch nicht vor.

Lohnt eine Prüfung, wenn mobil gemessen wurde?

Ja, denn über Akteneinsicht lassen sich Messung, Eichung, die Beschilderung für Ihre Fahrtrichtung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen. Ob sich daraus etwas ergibt, zeigt erst der Inhalt der Akte.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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