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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36

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Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36

Sie wurden in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus auf Höhe der Hausnummer 36 gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Nachfrage. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht. Bis dahin lässt sich der Vorwurf inhaltlich prüfen – dazu gehört bei einer Geschwindigkeitsmessung insbesondere die Frage, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz maßgeblich ist und welche Beschilderung an der Messstelle galt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Hermann-Löns-Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Cottbus, Höhe Hausnummer 36
Bundesland Brandenburg

Straßenabschnitt mit Hausnummer – warum die Beschilderung entscheidend ist

Die Hermann-Löns-Straße ist eine Straße im Cottbuser Stadtgebiet, die Messstelle ist auf Höhe der Hausnummer 36 angegeben. Für die Höhe der Sanktion ist nicht der Straßenname entscheidend, sondern ob der Abschnitt rechtlich als innerorts oder außerorts gilt. Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerhalb.

Hinzu kommt die konkrete Begrenzung, die an der Messstelle gegolten hat. Ob eine allgemeine innerörtliche Begrenzung oder ein besonderes, niedrigeres Limit durch Verkehrszeichen angeordnet war, ergibt sich aus dem Bescheid und aus der Akte. Gerade bei niedrigen Limits ist der Abstand zwischen einer reinen Geldbuße und einem Bereich mit Punkten schnell überbrückt, denn Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Prüfbar ist deshalb unter anderem, ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung eindeutig und ausreichend erkennbar aufgestellt war und wo sie im Verhältnis zur Messstelle stand.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Ist das Fahrzeug auf Sie zugelassen, erreicht Sie die erste Post regelmäßig als Halterschreiben. In einem Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Voreilige Erklärungen können dagegen Lücken schließen, die sonst offen bleiben. Sinnvoll ist es, zunächst zu klären, welche Beweismittel überhaupt vorliegen. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung zur Person am Steuer ergibt. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen; überprüfbar sind dann etwa die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Fahreridentifizierung.

Das Vorgehen ist dabei nicht an Ihren Wohnort gebunden. Falls Sie weiter von Cottbus entfernt wohnen, kann das Verfahren vollständig schriftlich und aus der Ferne geführt werden; ein persönliches Erscheinen ist für die Prüfung der Akte nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Wenn Punkte, Fahrverbot oder Probezeit im Raum stehen

Kommt zur Geldbuße ein Fahrverbot hinzu, ist die zeitliche Gestaltung ein eigener Punkt: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; im Gegenzug wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Frage kommt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls und muss belegt dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – solange die Einspruchsfrist läuft, ist nichts abgeschlossen.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, Messung und Vorwurf prüfen, dann über die Begründung entscheiden. Der Einspruch selbst muss nicht sofort begründet werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in der Hermann-Löns-Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die Messstelle als innerorts?

Das hängt von der Beschilderung an dieser Stelle ab, also davon, ob sie innerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, weshalb sich die Prüfung der Beschilderung lohnt.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Cottbus

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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