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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Lipezker Straße Höhe NORMA in Cottbus

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Geblitzt auf der Lipezker Straße Höhe NORMA in Cottbus

Sie haben Post zu einer Geschwindigkeitsmessung auf der Lipezker Straße Höhe NORMA in Cottbus erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: um die Frage, was genau Ihnen vorgeworfen wird, und um die Frist, die an das Schreiben gebunden ist.

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gefallen. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Sie müssen den Einspruch nicht sofort begründen – die inhaltliche Prüfung kann danach über eine Akteneinsicht erfolgen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Lipezker Straße
Ort / Abschnitt Cottbus, Höhe NORMA
Bundesland Brandenburg

Anhörungsbogen oder Bescheid – der Unterschied zählt

Der Anhörungsbogen ist eine Gelegenheit zur Stellungnahme, kein Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Was den Vorwurf selbst betrifft – ob Sie gefahren sind, wie schnell, warum –, müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis behandelt und Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten.

Kommt später ein Bußgeldbescheid, beginnt mit der Zustellung die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in die Frist ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Versäumung ohne eigenes Verschulden eintrat. Deshalb lohnt es sich, den Zustellungstag festzuhalten und nicht bis zum letzten Tag zu warten. Ein fristgerechter Einspruch schafft Zeit für die Prüfung – begründen lässt sich später.

Was bei der Prüfung eine Rolle spielt

Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, erst der Wert danach ist die Grundlage für die Bewertung. Ob es sich bei einer Stelle um einen inner- oder außerörtlichen Bereich handelt, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bescheid ergeht. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt zutreffend zugeordnet wurde. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an: zunächst einer, zwei dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt von Cottbus wohnen, ist das ein Punkt, den man früh klären kann. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der Lipezker Straße – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange kann ich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Gilt die Stelle in Cottbus als innerorts?

Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Gefühl oder dem angezeigten Wert. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts die Regelsätze höher sind und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Weitere Messstellen: Cottbus

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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