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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Hirschbergstraße in Balingen, Nähe Fußgängerübergang

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Geblitzt in der Hirschbergstraße in Balingen, Nähe Fußgängerübergang

In der Hirschbergstraße in Balingen wird die Geschwindigkeit mit einer fest installierten Anlage überwacht; maßgeblich ist hier Tempo 30. Wenn Sie in Höhe der Stelle Nähe Fußgängerübergang ausgelöst haben, folgt in aller Regel zuerst Post an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist – zunächst meist ein Anhörungsbogen, später gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist ist der eine Punkt, den Sie im Blick behalten sollten – alles Weitere lässt sich danach in Ruhe klären.

Die Messstelle im Überblick

Straße Hirschbergstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Balingen
Fahrtrichtung Nähe Fußgängerübergang
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Fester Blitzer
Messgerät PoliScan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30: Warum hier schon kleine Differenzen zählen

Bei einem Limit von 30 km/h liegen die Stufen des Bußgeldkatalogs eng beieinander. Schon ab einer Überschreitung von 21 km/h – also nach Abzug der Messtoleranz – ist ein Punkt im Fahreignungsregister vorgesehen; zwei Punkte werden es, wenn für die Überschreitung zugleich ein Regelfahrverbot gilt. Ob und ab wann ein Fahrverbot droht, hängt davon ab, ob die Stelle nach der Beschilderung innerorts oder außerorts liegt: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Auch die Regelsätze fallen innerorts bei gleicher Überschreitung höher aus.

Entscheidend ist deshalb nie der auf dem Bescheid zuerst genannte Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Toleranz. Ebenso wenig selbstverständlich ist, dass die Begrenzung an der maßgeblichen Stelle so galt und so ausgeschildert war, wie es die Akte darstellt. Beides lässt sich überprüfen.

Stationäre Messung – was sich im Einzelnen prüfen lässt

Dass eine Anlage fest installiert ist, sagt für sich genommen noch nichts über die Verwertbarkeit einer konkreten Messung aus. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon vor Erlass eines Bescheids. Angesehen werden dabei unter anderem:

  • die Messung selbst und ihre Dokumentation,
  • der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts,
  • die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt,
  • die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn mehrere Personen das Fahrzeug nutzen. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört es zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht ausgewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und nach der Fahrerin oder dem Fahrer gefragt wird. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Fahrverbot, Probezeit und der Ablauf nach dem Einspruch

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte eine Überschreitung ab 21 km/h ernst nehmen: Sie zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann das Verfahren zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht führen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall nötig. Falls Sie weiter von Balingen entfernt wohnen, ist das ein Gesichtspunkt, den man frühzeitig ansprechen kann. Läuft die Einspruchsfrist dagegen ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen aus Balingen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und ein Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Bei Tempo 30 in der Hirschbergstraße – ab wann gibt es Punkte oder ein Fahrverbot?

Ein Punkt ist ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug vorgesehen, zwei Punkte, wenn zugleich ein Regelfahrverbot gilt. Für Pkw greift ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h – ob die Stelle innerorts liegt, richtet sich nach der Beschilderung (Ortstafel).

Lohnt sich Akteneinsicht, obwohl hier fest gemessen wird?

Ja, denn auch bei einer festen Anlage lassen sich Messung, Eichnachweis, Beschilderung und die Zuordnung zur Fahrerin oder zum Fahrer überprüfen. Über einen Anwalt ist Akteneinsicht schon vor einem Bescheid möglich.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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