Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 169 bei km 2,6 Höhe Cottbus erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und ob neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung: Innerhalb dieser Frist ist der Einspruch möglich, eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 169 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Höhe Cottbus |
| Bundesland | Brandenburg |
Innerorts oder außerorts – warum das auf der B 169 den Unterschied macht
Bundesstraßen verlaufen teils innerhalb, teils außerhalb geschlossener Ortschaften. Für die Bewertung Ihres Falls ist das keine Nebensache: Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – nicht nach dem Gefühl beim Fahren und nicht allein nach dem Wert, der auf dem Schild steht. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.
Auch beim Fahrverbot wirkt sich die Einordnung aus: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts früher vorgesehen, nämlich ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Wer also unsicher ist, wie die Behörde die Stelle bei km 2,6 eingeordnet hat, sollte genau hier ansetzen. Zu prüfen ist ferner, welche Geschwindigkeit an dieser Stelle überhaupt angeordnet war und ob die Schilder so standen, dass sie für Sie erkennbar und der Messstelle zuzuordnen waren.
Hinzu kommt die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und nur der verbleibende Wert ist maßgeblich. Gerade an Grenzen zur nächsten Stufe kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Was sich im Verfahren überprüfen lässt
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Erst mit den Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt. Geprüft werden können unter anderem:
- der Ablauf der Messung und ihre Nachvollziehbarkeit,
- die Eichung der eingesetzten Technik,
- die Beschilderung, die für die Stelle bei km 2,6 gelten soll,
- die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zur Fahreridentifizierung dazu. Als Halter angeschriebene Personen müssen sich zudem nicht selbst belasten – auch das ist ein Punkt, der vor einer schnellen Antwort auf Behördenpost bedacht werden sollte.
Wird die Einspruchsfrist versäumt, tritt Rechtskraft ein. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist. Deshalb zuerst Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich prüfen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden – das erleichtert die Planung mit Urlaub oder Arbeit. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Cottbus wohnen, sprechen Sie diesen Punkt früh an. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe einen Anhörungsbogen zur B 169 bei Cottbus – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrerfrage, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; niemand muss sich selbst belasten.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.
Gilt die Stelle bei km 2,6 als innerorts oder außerorts?
Das entscheidet die Beschilderung, konkret die Ortstafel, und nicht der Wert des Tempolimits. Welche Einordnung die Behörde Ihrem Fall zugrunde legt, lässt sich über die Akteneinsicht klären – sie wirkt sich auf Regelsatz und Fahrverbotsgrenze aus.
Weitere Messstellen: Cottbus
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der Lipezker Straße Höhe NORMA in Cottbus
- Geblitzt auf der B 168 Höhe Abzweig Ortsumgehungsstraße Cottbus
- Geblitzt in der Schmellwitzer Straße Höhe HNr. 13 in Cottbus
- Geblitzt auf der L 49 Höhe Wappenhaus in Cottbus
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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