Auf der B 40 bei Mainz, Höhe Poco, in Fahrtrichtung Innenstadt wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät erfasst. Erlaubt sind an dieser Stelle 70 km/h. Je nachdem, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt, geht es um eine Geldbuße, um einen Punkt im Fahreignungsregister oder zusätzlich um ein Fahrverbot.
Sinnvoll ist ein geordnetes Vorgehen: Prüfen Sie zuerst, ob Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid in der Hand halten, und notieren Sie das Zustellungsdatum. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 40 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Mainz, Höhe Poco |
| Fahrtrichtung | Innenstadt |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 70 km/h |
Tempo 70 auf der B 40: Worauf es bei der Einordnung ankommt
Maßgeblich ist nicht der Wert, der im Messgerät angezeigt wird, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst daraus ergibt sich, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, ob es bei einer reinen Geldbuße bleibt oder ob zusätzlich Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.
Wichtig ist außerdem die Einordnung als innerorts oder außerorts. Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der durch Ortstafel gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft liegt – nicht danach, wie hoch das Tempolimit ist. Die Unterscheidung hat Gewicht: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen (für Pkw ab 31 km/h Überschreitung) als außerorts (ab 41 km/h). Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot sind es zwei.
Zur Prüfung gehört deshalb regelmäßig auch die Frage, wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h an der Messstelle ausgeschildert war und ob die Beschilderung für Sie als Fahrer eindeutig erkennbar war.
Mobile Messung mit Akteneinsicht überprüfen
Hier wurde mobil gemessen. Bei mobilen Messungen hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht und entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt wurde und ob die Messung sauber dokumentiert ist. Ob das der Fall war, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die Akte vorliegt.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus tatsächlich ableiten lässt, wer am Steuer saß.
Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, so ist das noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ist der Bußgeldbescheid zugestellt, läuft die Zweiwochenfrist für den Einspruch. Lassen Sie sie verstreichen, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Legen Sie Einspruch ein, kann es später zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Mainz wohnen, lohnt es sich, diesen Punkt früh anzusprechen.
Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde gegen Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, dann wird die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 71–80 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 81–85 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 86–90 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 91–95 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 96–100 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 101–110 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 111–120 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 121–130 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 131–140 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 141 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie schnell durfte ich auf der B 40 bei Mainz Richtung Innenstadt fahren?
An dieser Messstelle gilt Tempo 70. Entscheidend für die Bewertung ist die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich eintragen, wer gefahren ist?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Kann die mobile Messung überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon vor einem Bescheid –, und dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.
Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 60 bei Mainz, Höhe km 12,8
- Geblitzt auf der A 60 bei Mainz-Hechtsheim, km 12,3, Richtung Bingen
- Geblitzt auf der A 60 bei Mainz, Höhe km 15,1
- Geblitzt in der Geschwister-Scholl-Straße in Mainz
- Geblitzt auf der A 1 bei Greimerath, Fahrtrichtung Saarbrücken
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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