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Geblitzt in der Geschwister-Scholl-Straße in Mainz

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Geblitzt in der Geschwister-Scholl-Straße in Mainz

Sie wurden in der Geschwister-Scholl-Straße in Mainz geblitzt und haben Post in dieser Sache erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Fristen laufen dadurch.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße Geschwister-Scholl-Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Mainz
Bundesland Rheinland-Pfalz

Innerorts oder außerorts – warum diese Einordnung über die Höhe der Folgen entscheidet

Ob für einen Geschwindigkeitsverstoß die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nicht nach dem Gefühl vor Ort, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen als außerorts. Lohnend ist deshalb ein Blick darauf, wie die Behörde die Stelle in der Geschwister-Scholl-Straße eingeordnet und welche zulässige Geschwindigkeit sie dem Vorwurf zugrunde gelegt hat.

Ebenso maßgeblich ist, welcher Geschwindigkeitswert am Ende in die Berechnung eingeht. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; nur der Wert nach diesem Abzug ist für den Vorwurf entscheidend. Gerade wenn Ihr Wert nahe an einer Stufe der Bußgeldstaffel liegt, kann sich das unmittelbar auf Punkte oder ein Fahrverbot auswirken.

Was sich aus dem Vorwurf ergeben kann: Punkte, Fahrverbot, Probezeit

Einträge im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht. Dann ist ein Punkt vorgesehen; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot gilt. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so beispielsweise in einen Urlaub legen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.

Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Akteneinsicht und Prüfung – auch aus der Ferne möglich

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst mit den Unterlagen lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person, die tatsächlich gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Wenn das Schreiben an Sie als Halter gerichtet ist, sollten Sie nicht vorschnell erklären, wer gefahren ist. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – sinnvoll ist, diese Frage erst nach Kenntnis des Akteninhalts zu bewerten.

Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich entscheiden. Falls Sie nicht in Mainz oder der Umgebung wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen, da die Kommunikation schriftlich und elektronisch erfolgt. Bestehen für Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; eine Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Geschwister-Scholl-Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht erklären. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss zunächst nicht beigefügt werden; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Gilt für die Geschwister-Scholl-Straße in Mainz der innerörtliche Bußgeldsatz?

Ob innerorts oder außerorts gerechnet wird, ergibt sich aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel. Welche Einordnung und welche zulässige Geschwindigkeit die Behörde angesetzt hat, steht im Bescheid und lässt sich über die Akte überprüfen.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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