Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 60 bei Mainz, Höhe km 15,1

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 60 bei Mainz, Höhe km 15,1

Sie wurden auf der A 60 bei Mainz in Höhe km 15,1 geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Art des Schreibens – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid – und um die Frist, die daran hängt.

Ein Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch angreifen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Damit bleibt der Weg offen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie es weitergeht. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid: Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht – und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 60 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mainz
Bundesland Rheinland-Pfalz

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 60 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen den Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften zugeordnet. Das ist für Sie relevant, weil die Regelsätze bei ein und derselben Überschreitung außerorts niedriger ausfallen als innerorts. Ob eine andere Straße als innerorts oder außerorts gilt, entscheidet dagegen die Beschilderung, also die Ortstafel – bei der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert eines Messgeräts. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach wird dem Verfahren zugrunde gelegt. Gerade wenn Sie knapp über einer Stufe liegen – etwa an der Grenze, ab der Punkte oder ein Regelfahrverbot vorgesehen sind –, kann dieser Abzug den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Wie hoch das an dieser Stelle zulässige Tempo war, ergibt sich aus der Beschilderung zum Tatzeitpunkt. Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein; welche Anordnung im konkreten Fall gegolten hat und ob sie ordnungsgemäß ausgewiesen war, lässt sich sinnvoll erst anhand der Verfahrensakte beurteilen.

Was sich nach Akteneinsicht überprüfen lässt

Über einen Verteidiger kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Identifizierung ableiten lässt.

Häufig richtet sich die erste Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend selbst gefahren sein muss. Auch hier gilt: Die Personalien sind anzugeben, eine Äußerung zum Geschehen selbst ist freiwillig. Vorschnelle schriftliche Erklärungen sind deshalb meist keine gute Idee, solange der Akteninhalt nicht bekannt ist.

Bevor Sie über das Vorgehen entscheiden, lohnt ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen häufig. Falls Sie nicht in der Nähe von Mainz wohnen, spielt das für den Ablauf keine große Rolle – ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post.

Fahrverbot, Probezeit und mögliche Ausnahmen

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein wichtiger Punkt. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in den Urlaub legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vollständig von den Umständen des Einzelfalls ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Gründe müssen konkret dargelegt und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 60 bei Mainz unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, ob sie an einer Stadt vorbeiführen. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus, weil die Regelsätze außerorts bei gleicher Überschreitung niedriger sind als innerorts.

Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis gewertet oder Ihnen sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, sodass zunächst Akteneinsicht genommen und der Vorwurf geprüft werden kann.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite