Sie wurden auf der A 3 bei Montabaur in Fahrtrichtung Frankfurt geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen, und welche Frist läuft bereits.
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Montabaur |
| Fahrtrichtung | Frankfurt |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt: Bewertung nach den Regelsätzen für außerorts
Die A 3 ist eine Bundesautobahn. Für die Einordnung im Bußgeldkatalog bedeutet das: Ein Geschwindigkeitsverstoß wird nach den Sätzen für außerorts bewertet. Das ist unabhängig davon, welche Orte in der Nähe liegen – bei Autobahnen stellt sich die Frage nach einer Ortstafel gar nicht. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung darüber, ob innerorts oder außerorts gilt; innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus.
Maßgeblich ist nie der rohe Messwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf rutscht – und damit auch, ob überhaupt Punkte oder ein Regelfahrverbot im Raum stehen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur vorübergehend. Welcher Wert im konkreten Fall gelten soll, ergibt sich aus dem Vorwurf und den Unterlagen der Behörde – das gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.
Was sich in der Akte prüfen lässt
Der Bescheid nennt ein Ergebnis, nicht den Weg dorthin. Über die Akteneinsicht werden die Grundlagen sichtbar. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer.
- Vorwurf und Werte: Passen gemessene Geschwindigkeit, abgezogene Toleranz und der zugrunde gelegte Wert zusammen?
- Beschilderung: Welche Begrenzung wird für die Stelle in Fahrtrichtung Frankfurt angenommen und wie ist sie belegt?
- Fahreridentität: Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist zu klären, ob sich daraus tatsächlich die Person am Steuer ableiten lässt.
- Formalien: Zustellung und Fristenlauf, damit der Einspruch rechtzeitig und wirksam ist.
Als Halter erhalten Sie die Post auch dann, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Bevor Sie eine andere Person benennen oder eigene Angaben zur Sache machen, ist es sinnvoll, den Akteninhalt zu kennen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der ersten Reaktion.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret bedroht ist, hängt vollständig vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, den Vorwurf vorher zu prüfen.
Falls Sie weiter entfernt von Montabaur wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen, Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Senden Sie den Anhörungsbogen oder den Bescheid einfach digital ein, damit die Frist im Blick bleibt und die nächsten Schritte geordnet festgelegt werden können.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 3 bei Montabaur als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze richten sich also nach der Außerorts-Tabelle, unabhängig von umliegenden Ortschaften.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern; Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur, Fahrtrichtung Köln
- Geblitzt auf der A3 bei Montabaur, Fahrtrichtung Köln, Höhe Heiligenroth
- Geblitzt auf der A 3 bei km 86,8 in Montabaur
- Geblitzt auf der BAB 3 bei Heiligenroth, Fahrtrichtung Köln
- Geblitzt auf der A 3 bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, Richtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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