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Geblitzt auf der A 60 bei Heidesheim (km 27,7)

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Geblitzt auf der A 60 bei Heidesheim (km 27,7)

Sie sind auf der A 60 bei Heidesheim, im Bereich Kilometer 27,7, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, welche Fristen laufen.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss nicht sofort nachgeschoben werden. Beim Anhörungsbogen verhält es sich anders: Er ist noch keine Entscheidung. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 60 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Heidesheim
Bundesland Rheinland-Pfalz

A 60 bei Heidesheim: Autobahn heißt außerorts

Für die Bewertung Ihres Vorwurfs ist bedeutsam, dass Autobahnen im Bußgeldkatalog durchweg als Außerortsstraßen gelten. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsanktion aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die Sätze innerorts strenger als außerorts. Eine Messung auf der A 60 wird also nach den außerörtlichen Vorgaben eingeordnet – unabhängig davon, wie nah Ortschaften liegen.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft, zeitlich befristet oder abschnittsweise gestaffelt sein; auch Wechselverkehrszeichen kommen in Betracht. Für Ihr Verfahren heißt das: Es ist nicht nur zu klären, wie schnell Sie gefahren sein sollen, sondern auch, welches Limit im maßgeblichen Bereich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war. Genau dieser Punkt lässt sich erst nach Einsicht in die Verfahrensakte beurteilen.

Hinzu kommt die Messtoleranz. Vom abgelesenen Wert wird ein Abzug vorgenommen; nur der danach verbleibende Wert ist für die Einordnung des Verstoßes maßgeblich. Ob dieser Abzug korrekt erfolgt ist, ob das eingesetzte Gerät gültig geeicht war und ob die Messung insgesamt nachvollziehbar dokumentiert wurde, gehört zu den Aspekten, die eine anwaltliche Prüfung erfasst. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann außerdem die Zuordnung zum Fahrer eine Rolle spielen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig erreicht die erste Post nicht die Person am Steuer, sondern die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache selbst müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle schriftliche Erklärungen sind daher selten hilfreich. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und erst danach zu entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird. Der Ablauf bleibt dabei überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, anschließend Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung prüfen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und die Entfernung

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: mit einem Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot mit zwei Punkten. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In besonderen Konstellationen – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist – kommt in Ausnahmefällen ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht; das beurteilt sich stets nach dem Einzelfall.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Heidesheim wohnen, ist kein Anreiseaufwand nötig: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne betreuen, Unterlagen und Rückfragen laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 60 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht nachteilig angerechnet werden.

Gilt die Messung bei Heidesheim als Verstoß innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, weshalb die außerörtlichen Regelsätze greifen – diese sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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