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Geblitzt auf der B 31 Höhe Posthalde in Breitnau

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Geblitzt auf der B 31 Höhe Posthalde in Breitnau

Sie wurden auf der B 31 in Höhe Posthalde bei Breitnau geblitzt und haben Post bekommen – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und beide sollten Sie nicht ungeprüft abhaken.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann nachfolgen, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 31 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Breitnau, Höhe Posthalde
Bundesland Baden-Württemberg

Anhörungsbogen: Was Sie angeben müssen – und was nicht

Erreicht Sie zuerst ein Anhörungsbogen, geht es der Behörde in der Regel darum, den Fahrer zu ermitteln. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind verpflichtend. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf auch nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das gilt ebenso, wenn Sie als Halter angeschrieben werden, aber nicht selbst gefahren sind. Niemand muss sich selbst belasten. Vorschnelle Angaben im Formular schaffen dagegen häufig erst die Grundlage, auf die später ein Bescheid gestützt wird. Sinnvoll ist deshalb, vor einer Äußerung zu klären, was überhaupt in der Akte liegt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Erst dann lässt sich beurteilen, worauf der Vorwurf konkret beruht.

Innerorts oder außerorts – warum das auf der B 31 den Ausschlag geben kann

Bundesstraßen führen teils durch bebautes Gebiet, teils außerhalb. Ob für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, hängt nicht vom Eindruck der Umgebung ab, sondern von der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts.

Auch beim Fahrverbot wirkt sich dieser Unterschied aus: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Hinzu kommt die Messtoleranz, die vom gemessenen Wert abgezogen wird – maßgeblich ist immer erst der Wert nach diesem Abzug. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Eine Prüfung kann sich deshalb unter anderem darauf richten, ob die maßgebliche Beschilderung am konkreten Streckenabschnitt zutreffend zugrunde gelegt wurde, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt und das verwendete Gerät gültig geeicht war und ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Liegt ein Messfoto vor, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt der Blick auf Ihre persönliche Situation: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Ob das in Betracht kommt, ist Frage des Einzelfalls.

Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 31 bei Breitnau erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und gilt nicht als Geständnis.

Macht es einen Unterschied, ob die Stelle bei Posthalde als innerorts oder außerorts gilt?

Ja, erheblich. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw bereits ab 31 km/h vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Maßgeblich ist die Beschilderung, insbesondere die Ortstafel.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden; die Begründung kann nachgereicht werden, etwa nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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