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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 4 bei Torfhaus in Richtung Bad Harzburg

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Geblitzt auf der B 4 bei Torfhaus in Richtung Bad Harzburg

Auf der B 4 bei Torfhaus wurde in Fahrtrichtung Bad Harzburg mobil die Geschwindigkeit gemessen; für die Stelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – entschieden ist damit noch nichts.

Wichtig ist jetzt vor allem, welches Schreiben vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 4 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Torfhaus
Fahrtrichtung Bad Harzburg
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät ESO ES 8.0
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

Mobile Messung bei Tempo 60 – worauf es bei der Prüfung ankommt

Bei der Messung auf der B 4 in Richtung Bad Harzburg handelt es sich um eine mobile Geschwindigkeitsmessung. Maßgeblich für den Vorwurf ist nicht der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Gerade im Grenzbereich zu einer höheren Stufe kann das spürbar sein.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 60 km/h. Ob eine Strecke außerhalb von Autobahnen als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nicht nach der Höhe des Limits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen (Pkw: ab 31 km/h) als außerorts (ab 41 km/h).

Im Rahmen der Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig wird zuerst der Halter angeschrieben. Pflicht sind dabei nur die Angaben zur Person – also Name und Anschrift. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch dann, wenn der Vorwurf an die Halteradresse gerichtet ist.

Vorschnelle Angaben in einem Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, vor einer Äußerung den Akteninhalt zu kennen. Erst dann zeigt sich, worauf der Vorwurf gestützt wird und ob eine Stellungnahme überhaupt sinnvoll ist.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man es nicht ankommen lassen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung (nach Toleranzabzug) kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei praktisch wichtige Punkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und seiner Darstellung ab.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig einplanen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 61–70 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 71–75 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 76–80 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 81–85 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 86–90 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 91–100 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 101–110 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 111–120 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 121–130 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 131 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0

So misst der ES 8.0

Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.

Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
  • Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
  • Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
  • Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der B 4 bei Torfhaus Richtung Bad Harzburg geblitzt – ab wann wird es für mich ernst?

Maßgeblich ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz, bezogen auf die hier geltenden 60 km/h. Ab 21 km/h kommen Punkte in Betracht, ein Fahrverbot ist im Regelfall außerorts ab 41 km/h und innerorts ab 31 km/h vorgesehen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Lohnt sich Akteneinsicht bei einer mobilen Messung?

Ja, denn erst die Akte zeigt, worauf der Vorwurf gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer – und das bereits vor einem Bußgeldbescheid.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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