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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf dem Kaiser-Friedrich-Ring (B 54) in Wiesbaden

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Geblitzt auf dem Kaiser-Friedrich-Ring (B 54) in Wiesbaden

Sie wurden am Kaiser-Friedrich-Ring (B 54) in Wiesbaden an einer stationären Messstelle erfasst und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid zu unterscheiden und die jeweils laufende Frist im Blick zu behalten.

Ein Bußgeldbescheid lässt sich binnen zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen; eine Begründung muss nicht sofort nachgeschoben werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – hier sind nur die Angaben zur Person verpflichtend, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, bereits bevor ein Bescheid ergeht.

Die Messstelle im Überblick

Straße Kaiser-Friedrich-Ring (B 54) (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Wiesbaden
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Hessen

Stationäre Messung – was sich überhaupt prüfen lässt

Am Kaiser-Friedrich-Ring handelt es sich um eine stationäre Messstelle. Dass eine Anlage fest installiert ist, sagt für sich genommen noch nichts über die Richtigkeit des einzelnen Messwerts aus. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf tatsächlich Ihnen zugeordnet werden kann. Diese Punkte ergeben sich nicht aus dem Bescheid, sondern erst aus der Verfahrensakte – deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang jeder ernsthaften Prüfung.

Vom gemessenen Wert wird vor der Einordnung in den Bußgeldkatalog eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert danach, und er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ob für die Bewertung die Sätze für innerorts oder außerorts gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts liegen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch dieses Teil der Prüfung sein – etwa im Hinblick darauf, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht, lohnt ein Blick auf die Vorgeschichte: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – das lässt sich häufig mit Urlaub oder beruflichen Abläufen abstimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret auf dem Spiel steht. Entsprechende Umstände müssen vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade in dieser Konstellation sollte vor jeder Äußerung geklärt sein, wie die Akte aussieht.

Fristen, Halterpost und der weitere Ablauf

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht einstellen. Notieren Sie deshalb das Zustellungsdatum des Umschlags.

Wird Ihnen als Halter geschrieben, gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und das Gericht kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht, eine Anreise kann im Einzelfall erforderlich bleiben. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten der Verteidigung häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen aus dem Verfahren am Kaiser-Friedrich-Ring erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern; Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Kann der Vorwurf trotz fest installierter Anlage angegriffen werden?

Ja. Eine stationäre Messstelle schließt Fehler nicht aus – überprüfbar sind unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer, was erst nach Akteneinsicht beurteilt werden kann.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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