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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Breckenheim (Wiesbaden), Richtung Frankfurt am Main

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Geblitzt auf der A 3 bei Breckenheim (Wiesbaden), Richtung Frankfurt am Main

Sie sind auf der A 3 bei Breckenheim (Wiesbaden) in Richtung Frankfurt am Main gemessen worden. Gemessen wurde hier aus einem Blitzeranhänger; zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Als Autobahn gilt der Abschnitt im Bußgeldkatalog als außerorts – die Regelsätze sind damit niedriger als bei derselben Überschreitung innerorts.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Erst danach lässt sich über die Akte klären, ob die Vorwürfe tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Breckenheim, Wiesbaden
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Hessen
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 120 auf der A 3: Was zählt und was abgezogen wird

Maßgeblich für die Bewertung ist nicht der roh gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert entscheidet, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Da die A 3 als Autobahn außerorts eingeordnet wird, gilt hier die außerörtliche Staffelung, die in Stufen mit der Höhe der Überschreitung ansteigt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen. Für das Verfahren ist deshalb von Bedeutung, ob das vorgeworfene Limit für die konkrete Fahrtrichtung – hier Richtung Frankfurt am Main – zum Vorfallszeitpunkt tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Ob das der Fall war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ableiten, sondern nur anhand der Verfahrensunterlagen prüfen.

Messung aus dem Blitzeranhänger – was sich überprüfen lässt

Bei einer Messung aus einem Blitzeranhänger gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung: Das eingesetzte Gerät muss gültig geeicht sein, die Messung muss den Vorgaben entsprechen und die Dokumentation im Verfahren muss nachvollziehbar sein.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht bewerten lassen.

Erhält der Halter Post, ohne selbst gefahren zu sein, gilt: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine unüberlegte Schilderung im Anhörungsbogen kann dagegen Angaben schaffen, die später nur schwer zu relativieren sind.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, richtet sich nach dem Einzelfall und muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Wiesbaden wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Kommunikation laufen schriftlich und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 3 bei Breckenheim galten 120 km/h – wird das wie innerorts bewertet?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig vom angeordneten Limit. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Ist eine Messung aus einem Blitzeranhänger angreifbar?

Auch hier müssen Eichung, ordnungsgemäße Messung und die Zuordnung zum Fahrer nachweisbar sein. Ob der Vorwurf trägt, zeigt sich erst nach Akteneinsicht.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Sie müssen Ihre Personalien angeben, nicht aber Angaben zur Sache machen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen: Wiesbaden

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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