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Geblitzt auf der A3 km 151,980, Wiesbaden-Breckenheim – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3 km 151,980, Wiesbaden-Breckenheim – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, der Umschlag vom Amt liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einer Messung auf der Autobahn bei Wiesbaden. Wer an der Messstelle A3 km 151,980, Wiesbaden-Breckenheim geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Die kurze Antwort: Häufig entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die Akte – und die Frage, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam.

Viele Verfahren stützen sich auf ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das erleichtert der Behörde die Beweisführung, ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall. Sobald sich aus den Unterlagen Anhaltspunkte für Abweichungen ergeben, kann das Ergebnis angreifbar sein.

Fristen: Zwei Wochen können über Punkte und Fahrverbot entscheiden

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie verpasst, kann die Sache in der Regel nicht mehr inhaltlich überprüfen lassen – auch dann nicht, wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist es anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch relevant sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

Zu den Folgen gehören je nach Vorwurf Geldbuße, Punkte und in bestimmten Konstellationen auch ein Fahrverbot. Gerade weil die Schwellen im Bußgeldkatalog teils eng beieinanderliegen, lohnt der Blick darauf, ob der vorgeworfene Wert überhaupt belastbar ist. Ein paar km/h weniger können im Ergebnis einen entscheidenden Unterschied machen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung

Ob die Messung an der Messstelle A3 km 151,980, Wiesbaden-Breckenheim verwertbar ist, lässt sich nicht aus dem Foto allein ablesen. Maßgeblich sind die Akten: Messprotokoll, Geräteeichung, Wartungs- und Instandsetzungsnachweise, Schulungsnachweise des Messpersonals und – je nach Gerät – die digitalen Falldaten. Erst damit kann geprüft werden, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden.

In der Praxis geht es oft um die Frage, ob auch die Rohmessdaten bzw. die vollständigen Messdateien verfügbar sind und in welchem Umfang sie herausgegeben werden. Diese Daten sind der Ausgangspunkt jeder technischen Überprüfung, weil sich daran Plausibilität, Auswerteroutinen und mögliche Abweichungen nachvollziehen lassen. Fehlen Daten oder sind Unterlagen lückenhaft, ist das kein Freifahrtschein – aber ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Akteneinsicht und einer strukturierten Auswertung der Messunterlagen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Stellen, an denen Akten „schweigen“ oder Widersprüche enthalten. Entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Anträge zu stellen und die Fristen im Blick zu behalten.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Gutachten helfen

Auch bei standardisierten Verfahren können Fehler entstehen – nicht zwingend spektakulär, aber juristisch relevant. Häufige Themen sind eine ungünstige Aufstellposition, Messwinkelabweichungen, Reflexionen durch Umgebungseinflüsse oder Bedienfehler bei Aufbau und Auswertung. Ebenso kann eine unklare Zuordnung des Messwerts zu einem Fahrzeug eine Rolle spielen, etwa wenn mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich sind.

Genau hier setzt die sachverständige Prüfung an: Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann Messdateien, Gerätestatus, Auswerteparameter und Protokolle auf Konsistenz prüfen und technische Auffälligkeiten dokumentieren. Dr. Bunzel lässt nach eigener Arbeitsweise jeden Fall durch einen solchen Sachverständigen überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar nachzuweisen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel die Kosten für Anwalt und Gutachten.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Zustelldatum prüfen und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid sofort notieren.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Aktenlage und Beratung.
  • Akteneinsicht veranlassen, inklusive Messprotokoll, Eichnachweisen und digitalen Falldaten.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen, eigene Notizen zum Tag der Fahrt.
  • Technische Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik anstoßen.

Wer die Sache ruhig und sauber aufsetzt, gewinnt vor allem eines: Klarheit darüber, ob sich ein Einspruch trägt oder ob eine schnelle Verfahrensbeendigung sinnvoller ist. Gerade bei Messungen auf der Autobahn bei Wiesbaden lohnt die nüchterne Prüfung, weil kleine Differenzen beim Messwert große Rechtsfolgen haben können. Und nicht selten zeigt erst der Blick in die Akte, was auf dem Papier „glasklar“ wirkt, aber technisch Fragen offenlässt.

Wenn Sie an der Messstelle A3 km 151,980, Wiesbaden-Breckenheim geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Er prüft mit Akteneinsicht und – falls sinnvoll – mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, ob die Messung angreifbar ist; eine vorhandene Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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