Auf der A 3 vor Waldaschaff bei Hösbach in Fahrtrichtung Würzburg wurde mit einem mobilen Messgerät des Typs PoliScan Speed gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Wert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen, und stimmt die Zuordnung zu Ihnen als Fahrer?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache selbst dagegen nicht – und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch; begründen lässt sich dieser später, nachdem über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Hösbach / vor Waldaschaff |
| Fahrtrichtung | Würzburg |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: außerorts, aber mit engem Spielraum
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchweg als Außerortsstrecke behandelt. Das ist für Sie günstiger als ein innerörtlicher Verstoß, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger ausfallen. Entscheidend bleibt aber die Höhe der Überschreitung – und bei einem Limit von 80 km/h ist die Spanne, in der es beim reinen Bußgeld ohne weitere Folgen bleibt, schnell verlassen.
Maßgeblich ist nie der rohe Anzeigewert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der genaue Blick in die Unterlagen: Rechnet der Bescheid die Toleranz korrekt ab, und passt der zugrunde gelegte Grenzwert zu dem, was für die betroffene Fahrtrichtung angeordnet war? Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten; ob die für Sie geltende Anordnung durchgängig und eindeutig ausgeschildert war, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte überprüfen lassen.
Mobile Messung mit PoliScan Speed: Was sich prüfen lässt
Weil hier mobil gemessen wurde, hängt die Verwertbarkeit nicht nur vom Gerät selbst ab, sondern auch von seinem Einsatz. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem der Messvorgang und die zugehörigen Unterlagen, die Eichung des Geräts, die Beschilderung, die für die Messstelle maßgeblich war, sowie die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.
Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Post an den Halter bedeutet nicht automatisch, dass der Halter auch gefahren ist. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist zu klären, ob es eine Identifizierung tatsächlich zulässt. Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache Stellung zu nehmen oder von sich aus einen Fahrer zu benennen – eine vorschnelle Erklärung im Anhörungsbogen lässt sich später kaum wieder einfangen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen lässt sich ganz von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt – etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes – entscheidet der Einzelfall.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Falls Sie weiter entfernt von Hösbach wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft über Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 3 in Richtung Würzburg unterwegs – gilt die Messung als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß.</antwort>
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich gefahren bin?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person, nicht die Angaben zur Sache. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Was bringt Akteneinsicht bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed?
Erst mit der Akte lassen sich Messung und zugehörige Unterlagen, die Eichung, die maßgebliche Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Der Einspruch kann zunächst fristgerecht ohne Begründung eingelegt und später ergänzt werden.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern
- Geblitzt auf der B 469 bei Großostheim
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Pilsach, Höhe Parkplatz Rödberg, Richtung Frankfurt am Main
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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