Auf der B 1 bei Gießen wurde an der Stelle km 5,55 in Fahrtrichtung Hildesheim mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Was steht in dem Schreiben, und welche Frist läuft?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Kam bereits ein Bußgeldbescheid, können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn zugleich zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – und auch schon vorher – Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 1 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gießen |
| Fahrtrichtung | Hildesheim |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Mobile Messung mit Poliscan Speed – was sich überprüfen lässt
An dieser Stelle wurde mobil gemessen, eingesetzt wurde ein Gerät des Typs Poliscan Speed. Bei mobilen Messungen sind neben dem Messwert selbst die Rahmenbedingungen von Bedeutung: Liegt ein gültiger Eichnachweis vor? Ist das Messprotokoll vollständig? Lässt sich nachvollziehen, welche Begrenzung für die Fahrtrichtung Hildesheim galt und wie sie ausgeschildert war?
Diese Unterlagen sind nicht Teil des Bescheids, sondern Teil der Akte. Deshalb ist die Akteneinsicht der eigentliche Prüfschritt – erst danach lässt sich sagen, ob und mit welcher Begründung sich ein Einspruch tragen lässt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zuordnen lässt. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso für Halter, die als Erste angeschrieben werden.
Tempo 100: ab wann Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen
Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert. Von der Messung wird zunächst eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach wird dem Bußgeldkatalog zugeordnet. Deshalb kann schon ein kleiner Unterschied entscheiden, in welche Stufe die Überschreitung fällt.
Ein Punkt im Fahreignungsregister ist ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen; zwei Punkte werden eingetragen, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob ein Fahrverbot in Betracht kommt, hängt davon ab, ob die Stelle nach der Beschilderung als innerorts oder außerorts zu bewerten ist: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot außerorts ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen. Auch die Regelsätze fallen innerorts bei gleicher Überschreitung höher aus. Aus der Höhe eines Tempolimits allein folgt diese Einordnung nicht – sie ergibt sich aus der Ortstafel.
Kommt es zu einem Fahrverbot und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Fristen, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht. Prüfen Sie daher das Zustelldatum, bevor Sie sich mit dem Inhalt beschäftigen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Das macht die Prüfung der Messung vor Eintritt der Rechtskraft besonders naheliegend.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist es ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 1 bei Gießen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden; eine Begründung kann später folgen. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.
Lässt sich eine mobile Messung mit Poliscan Speed überprüfen?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid; geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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