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Geblitzt auf der A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn – Wehren Sie sich gegen den Bescheid

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Geblitzt auf der A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn – Wehren Sie sich gegen den Bescheid

Der Umschlag liegt im Briefkasten, und nach dem Öffnen ist klar: Es geht um eine Geschwindigkeitsmessung an der Messstelle A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn. Viele Betroffene zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, ein Bußgeldbescheid sei ohnehin „wasserdicht“. Gerade bei technischen Messungen lohnt sich aber der zweite Blick – nicht, um Zeit zu schinden, sondern um zu prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen wirklich eingehalten wurden.

Im Bußgeldverfahren zählt am Ende nicht das Bauchgefühl, sondern die Akte. Entscheidend ist, ob die Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf und ob die Dokumentation vollständig ist. Schon kleine Lücken können die Beweisführung erschweren – und genau dort setzt eine sachverständige Überprüfung an.

Fristen: Zwei Wochen können über Punkte und Fahrverbot entscheiden

Wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Diese Frist ist strikt: Wer zu spät reagiert, macht den Bescheid bestandskräftig, selbst wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders – er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch relevant sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft.

Auch die Folgen unterscheiden sich je nach Vorwurf: Neben dem Geldbetrag können Punkte und im höheren Bereich ein Fahrverbot im Raum stehen. Ob das droht, ergibt sich aus dem Bescheid und der vorgeworfenen Überschreitung nach Abzug der vorgesehenen Toleranz. Gerade wenn es „knapp“ ist, wird die genaue Berechnung und die Messqualität besonders wichtig.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Wer sich gegen einen Vorwurf verteidigen will, braucht Akteneinsicht. Erst dann sieht man, welche Unterlagen tatsächlich vorliegen: Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise, Fotodokumentation und – je nach System – auch Rohmessdaten oder Falldateien. Ohne diese Basis bleibt jede Einschätzung ein Stochern im Nebel.

In der Praxis ist Akteneinsicht oft der Wendepunkt. Denn sie zeigt, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden und ob sich Ansatzpunkte für technische Zweifel ergeben. Fachanwalt Dr. Maik Bunzel (Verkehrsrecht und Strafrecht) arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit; er lässt die Unterlagen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Geschwindigkeitsmessungen sind nicht automatisch falsch, aber sie sind anfällig für typische Fehler: etwa wenn die Aufstellung nicht zur Bedienungsanleitung passt, wenn Messwinkel ungünstig sind oder wenn Reflexionen und Zuordnungsprobleme auftreten. Hinzu kommen Bedienfehler, unvollständige Protokolle oder Unklarheiten bei der Frage, ob das Gerät zum Messzeitpunkt ordnungsgemäß geeicht war. Solche Punkte lassen sich meist nicht „vom Küchentisch aus“ bewerten, sondern nur anhand der Akte und mit technischem Know-how.

Gerade bei einem Vorwurf an der Messstelle A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn kommt es deshalb weniger auf Vermutungen an, sondern auf überprüfbare Details: Ist die Messreihe sauber dokumentiert? Stimmen Zeitstempel, Geräteangaben und Zuordnung? Wurden die vorgeschriebenen Tests und Einstellungen eingehalten? Ein Sachverständiger kann hier Messdateien und Protokolle auf Plausibilität und Regelkonformität prüfen – und damit konkrete Angriffspunkte liefern oder auch Entwarnung geben.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid läuft meist eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache oder zur Fahrereigenschaft sollten überlegt erfolgen.
  • Akteneinsicht beantragen: Erst damit sind Messprotokoll, Eichnachweise und Messdateien prüfbar.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag, eigene Notizen zum Tag der Fahrt geordnet bereithalten.
  • Technik prüfen lassen: Eine sachverständige Auswertung kann Mess- und Dokumentationsfehler sichtbar machen.

Dr. Bunzel lässt in geeigneten Fällen die Messung konsequent durch einen unabhängigen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler nachzuweisen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel die dafür entstehenden Kosten – ein Punkt, der für viele Betroffene die Entscheidung erleichtert. Wichtig ist, dass die Weichen früh gestellt werden, damit Fristen gewahrt bleiben und die Akte rechtzeitig ausgewertet werden kann.

Wenn Sie an der Messstelle A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn geblitzt wurden, sollten Sie den Bescheid nicht einfach als endgültig hinnehmen. Lassen Sie stattdessen prüfen, ob die Messung und ihre Dokumentation den Anforderungen standhalten – besonders dann, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags, damit der Vorgang zur Messstelle A59 kurz vor AK Bonn-Ost, Bonn zügig eingeordnet werden kann.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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