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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf dem Aufm Hennekamp in Düsseldorf, Richtung stadtauswärts

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Geblitzt auf dem Aufm Hennekamp in Düsseldorf, Richtung stadtauswärts

Sie sind auf dem Aufm Hennekamp in Düsseldorf in Richtung stadtauswärts, Höhe Gurlittstr., mit einer Geschwindigkeitsmessung in Kontakt gekommen und haben nun Post von der Behörde. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Angaben Sie machen müssen und welche Punkte sich bei einer Messung überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Der Einspruch hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft werden kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße Aufm Hennekamp (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Düsseldorf, Höhe Gurlittstr.
Fahrtrichtung stadtauswärts
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was liegt Ihnen vor?

Beide Schreiben werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutung. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Erst der Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung, gegen die der Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich ist. Deshalb lohnt es sich, den Zustellungsumschlag beziehungsweise das Datum auf dem Bescheid aufzubewahren – die Frist beginnt mit der Zustellung und nicht mit dem Datum, das im Schreiben oben steht.

Erhalten Sie das Schreiben als Fahrzeughalter, ist damit noch nicht gesagt, dass Sie auch gefahren sind. Die Zuordnung zum Fahrer ist ein eigener Prüfungspunkt des Verfahrens. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Qualität und Aussagekraft zu dem, was im Rahmen der Akteneinsicht angesehen werden kann.

Beschilderung und Toleranz: worauf es beim Vorwurf ankommt

Ob für eine Stelle die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere nach der Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen. Für Ihren Fall bedeutet das, dass die Einordnung der Messstelle auf dem Aufm Hennekamp in Fahrtrichtung stadtauswärts und die konkret gültige Begrenzung nachvollziehbar aus der Akte hervorgehen sollten.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für den Vorwurf entscheidend. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstaffeln kann das den Unterschied machen, ob überhaupt Punkte in Betracht kommen oder ein Regelfahrverbot im Raum steht.

Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung am Ort der Messung und die Zuordnung zum Fahrer. Ergibt sich daraus nichts Belastbares, kann das Verfahren anders zu bewerten sein als auf Basis des reinen Bescheidtextes.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in Düsseldorf oder der Umgebung wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage vorab klärt das.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf dem Aufm Hennekamp ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Gelten hier die innerörtlichen Bußgeldsätze?

Das hängt allein von der Beschilderung ab, insbesondere von der Ortstafel, nicht von der Höhe der Begrenzung. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, sollte die Einordnung aus der Akte klar hervorgehen.

Weitere Messstellen: Düsseldorf

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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