Sie sind auf dem Aufm Hennekamp in Düsseldorf in Richtung stadtauswärts, Höhe Gurlittstr., mit einer Geschwindigkeitsmessung in Kontakt gekommen und haben nun Post von der Behörde. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Angaben Sie machen müssen und welche Punkte sich bei einer Messung überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Der Einspruch hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft werden kann.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Aufm Hennekamp (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Düsseldorf, Höhe Gurlittstr. |
| Fahrtrichtung | stadtauswärts |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was liegt Ihnen vor?
Beide Schreiben werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutung. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Erst der Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung, gegen die der Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich ist. Deshalb lohnt es sich, den Zustellungsumschlag beziehungsweise das Datum auf dem Bescheid aufzubewahren – die Frist beginnt mit der Zustellung und nicht mit dem Datum, das im Schreiben oben steht.
Erhalten Sie das Schreiben als Fahrzeughalter, ist damit noch nicht gesagt, dass Sie auch gefahren sind. Die Zuordnung zum Fahrer ist ein eigener Prüfungspunkt des Verfahrens. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Qualität und Aussagekraft zu dem, was im Rahmen der Akteneinsicht angesehen werden kann.
Beschilderung und Toleranz: worauf es beim Vorwurf ankommt
Ob für eine Stelle die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere nach der Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen. Für Ihren Fall bedeutet das, dass die Einordnung der Messstelle auf dem Aufm Hennekamp in Fahrtrichtung stadtauswärts und die konkret gültige Begrenzung nachvollziehbar aus der Akte hervorgehen sollten.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für den Vorwurf entscheidend. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstaffeln kann das den Unterschied machen, ob überhaupt Punkte in Betracht kommen oder ein Regelfahrverbot im Raum steht.
Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung am Ort der Messung und die Zuordnung zum Fahrer. Ergibt sich daraus nichts Belastbares, kann das Verfahren anders zu bewerten sein als auf Basis des reinen Bescheidtextes.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ohne Führerschein der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in Düsseldorf oder der Umgebung wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage vorab klärt das.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf dem Aufm Hennekamp ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Gelten hier die innerörtlichen Bußgeldsätze?
Das hängt allein von der Beschilderung ab, insbesondere von der Ortstafel, nicht von der Höhe der Begrenzung. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, sollte die Einordnung aus der Akte klar hervorgehen.
Weitere Messstellen: Düsseldorf
- Geblitzt auf der Hamborner Straße in Düsseldorf, Fahrtrichtung Theodorstraße
- Geblitzt auf der B 8 in Düsseldorf Richtung AS Düsseldorf-Stockum
- Geblitzt auf der A 46 bei km 2,8 in Düsseldorf, Richtung Neuss
- Geblitzt auf der A 44 bei km 93,702 in Düsseldorf, Richtung Mönchengladbach
- Geblitzt auf der A 44 im Flughafentunnel in Düsseldorf, Richtung D-Stockum
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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