Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag fällt in die Hand: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Wer an der Messstelle Rheinufertunnel in der Tunneleinfahrt, Düsseldorf, Richtung Süden geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da noch was machen lässt“ – oder ob man besser sofort zahlt. Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen lohnt sich ein zweiter Blick, weil die Beweislage häufig auf technischen Details beruht, die überprüfbar sind.
Entscheidend ist: Ein Bescheid ist nicht automatisch unangreifbar. Viele Messungen gelten zwar als sogenanntes standardisiertes Messverfahren, doch auch das hat Voraussetzungen. Fehlt es an Dokumentation oder weicht die Durchführung vom vorgesehenen Ablauf ab, kann das Ergebnis angreifbar sein – oft erst sichtbar, wenn ein Sachverständiger die Unterlagen auswertet.
Fristen und Ablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, macht es sich unnötig schwer, später noch etwas zu korrigieren. Beim Anhörungsbogen gilt: Sie müssen zur Sache nicht aussagen, aber Angaben zur Person sind zu prüfen und ggf. zu berichtigen.
Nach einem fristgerechten Einspruch fordert die Verteidigung üblicherweise Akteneinsicht an. Erst dann zeigt sich, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat: Messprotokoll, Fotos, Auswertevermerke, manchmal auch weitere Dateien. Auf dieser Basis lässt sich seriös einschätzen, ob ein Vorgehen sinnvoll ist oder ob eine schnelle Erledigung die bessere Option bleibt.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Prüfung
Die Verteidigung beginnt nicht mit Vermutungen, sondern mit Aktenarbeit. Relevant sind insbesondere das Messprotokoll, die Eichnachweise des Geräts, Nachweise zur Schulung des Messpersonals und – je nach System – Rohmessdaten bzw. digitale Falldateien. Gerade die Frage, ob die nötigen Daten vollständig herausgegeben werden, ist in der Praxis häufig der Dreh- und Angelpunkt.
Auch an der Messstelle Rheinufertunnel in der Tunneleinfahrt, Düsseldorf, Richtung Süden gilt: Erst wenn die Unterlagen vorliegen, kann ein Sachverständiger prüfen, ob die Messung nachvollziehbar und reproduzierbar ist. Fehlen Daten oder sind sie technisch nicht auswertbar, kann das die Beweisführung der Behörde schwächen. Das ist kein Freifahrtschein – aber ein Ansatzpunkt, der nicht selten übersehen wird.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Messgeräte arbeiten nach klaren Vorgaben, doch die Praxis ist fehleranfällig. Probleme entstehen weniger durch „Manipulation“, sondern durch Abweichungen im Aufbau, in der Bedienung oder in der Dokumentation. Ein standardisiertes Verfahren schützt die Messung nur dann, wenn es auch tatsächlich standardisiert umgesetzt wurde.
Typische Ansatzpunkte sind etwa ein unpassender Messwinkel, eine ungünstige Aufstellposition, fehlende oder lückenhafte Protokollierung oder Bedienfehler bei Einrichtung und Auswertung. Je nach Messprinzip können auch Reflexionen, Mehrfacherfassungen oder Zuordnungsfragen (welches Fahrzeug gehört zu welchem Messwert?) eine Rolle spielen. Ob so etwas im konkreten Fall vorliegt, lässt sich nicht „aus dem Bauch“ beurteilen, sondern nur mit Akte, Falldatei und fachkundiger Auswertung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen Einspruchsfrist ab Zustellung im Kalender festhalten.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine Einlassung zur Sache, bevor Sie die Akte kennen; beim Anhörungsbogen nur Personendaten prüfen.
- Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und alle Anlagen aufbewahren und kopieren.
- Akteneinsicht veranlassen: Über einen Anwalt die vollständige Akte inklusive Messunterlagen und vorhandener Rohmessdaten anfordern.
- Technik prüfen lassen: Messung und Dokumentation durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird nicht „ins Blaue hinein“ gestritten: Er lässt die Messung regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar nachzuweisen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Prüfung.
Wenn Sie an der Messstelle Rheinufertunnel in der Tunneleinfahrt, Düsseldorf, Richtung Süden geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen wahren und die Messung nicht ungeprüft akzeptieren. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung sachverständig geprüft werden kann.
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