An der B 54 Berliner Straße in Wiesbaden, Richtung Höhe JET Tankstell, steht ein fester Blitzer, der mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed arbeitet. Zulässig sind an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen vorgehalten, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Unterhalb erfahren Sie, was sich bei einer Messung an dieser Stelle konkret prüfen lässt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 54 Berliner Straße (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Wiesbaden |
| Fahrtrichtung | Höhe JET Tankstell |
| Bundesland | Hessen |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 – ab welcher Überschreitung es unangenehm wird
Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist die vorwerfbare Überschreitung. Genau dieser Wert entscheidet darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob weitere Folgen dazukommen.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Ob die Regelsätze der Innerorts- oder der Außerortstabelle greifen, richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Stelle innerhalb der durch Ortstafeln gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft liegt. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Sätze höher. Weil bereits kleine Differenzen über die Einordnung in die nächste Stufe entscheiden können, lohnt es sich, den Vorwurf nicht einfach zu übernehmen, sondern den zugrunde gelegten Wert nachzuvollziehen.
Was sich bei einer stationären Messung prüfen lässt
Dass eine Anlage fest installiert ist, bedeutet nicht, dass das Ergebnis ungeprüft bleiben muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Danach lässt sich unter anderem nachvollziehen, ob das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Messung selbst und ihre Dokumentation nachvollziehbar sind, wie die Beschilderung der zulässigen Geschwindigkeit an dieser Stelle ausgestaltet war und ob der Vorwurf Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann.
Die Zuordnung ist ein eigener Punkt: Die Behörde schreibt regelmäßig den Halter an, obwohl der Vorwurf den Fahrer trifft. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann geprüft werden, ob es eine Identifizierung überhaupt trägt.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, wenn die Folgen für Sie außergewöhnlich hart wären – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust; dafür wird die Geldbuße erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in Wiesbaden oder der Umgebung wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Abstimmung laufen digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein Blick in die Police vor der Entscheidung ist sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 54 Berliner Straße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht gegen Sie verwertet werden; ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Gilt hier die Innerorts- oder die Außerortstabelle?
Das hängt allein von der Beschilderung ab, also davon, ob die Stelle innerhalb der durch Ortstafel gekennzeichneten geschlossenen Ortschaft liegt. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher; welche Einordnung Ihrem Bescheid zugrunde liegt, lässt sich der Akte entnehmen.
Lohnt ein Einspruch, wenn an dieser Stelle fest gemessen wird?
Auch bei einer stationären Anlage lassen sich Eichung, Messung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, eine Begründung kann später folgen – so bleibt Zeit für die Akteneinsicht.
Weitere Messstellen: Wiesbaden
- Geblitzt auf der Schiersteiner Straße in Wiesbaden, Richtung stadtauswärts
- Geblitzt auf der A 3 bei Wiesbaden-Breckenheim, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei der Raststätte Medenbach Ost, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Medenbach, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Breckenheim (Wiesbaden), Richtung Frankfurt am Main
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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