Sie sind auf der A 3 bei Medenbach in Fahrtrichtung Frankfurt am Main in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Gemessen wurde mobil, zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Als Autobahn zählt die Strecke im Bußgeldkatalog zu den Außerortsstraßen, was für die Höhe der Regelsanktion und für die Schwelle zum Fahrverbot Bedeutung hat.
Wichtig ist jetzt vor allem eines: die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Bei einem Anhörungsbogen sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person verpflichtet – zur Sache dürfen Sie schweigen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Medenbach |
| Fahrtrichtung | Frankfurt am Main |
| Bundesland | Hessen |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
120 km/h auf der A 3: was die Überschreitung nach Toleranzabzug bedeutet
Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Tabelle zugrunde gelegt. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich deshalb: Aus ihm sollte hervorgehen, welche Geschwindigkeit gemessen und welcher Wert nach Toleranz vorgeworfen wird.
Weil Autobahnen als außerorts gelten, sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts – und auch das Fahrverbot ist später vorgesehen: für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung, während innerorts bereits 31 km/h genügen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Punkt in der Grundstufe, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Ob die für Ihren Vorwurf zugrunde gelegte Begrenzung in Fahrtrichtung Frankfurt am Main wirksam und ordnungsgemäß ausgeschildert war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.
Mobile Messung: welche Prüfpunkte die Akteneinsicht eröffnet
Bei mobilen Messungen kommt es neben dem eigentlichen Messwert auf die Dokumentation an. Zur Akte gehören typischerweise Unterlagen zum eingesetzten Gerät und zu dessen Eichung sowie die Aufzeichnungen zum Einsatz. Ein Anwalt kann diese Unterlagen anfordern und dabei auch klären lassen, ob alle für die Nachvollziehbarkeit erforderlichen Daten vorhanden sind.
Falls ein Messfoto vorliegt, ist ein zweiter Punkt die Fahreridentifizierung: Der Halter ist nicht automatisch der Fahrer, und niemand muss sich selbst belasten. Auch Halter, die angeschrieben werden, können zur Sache schweigen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Die Akteneinsicht ist über einen Anwalt schon vor einem Bescheid möglich, also auch dann, wenn Sie bisher nur einen Anhörungsbogen in der Hand halten.
Fristen, Probezeit und ein Verfahren ohne eigene Anreise
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Notieren Sie sich daher das Zustellungsdatum.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gilt beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dass Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen können. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, was dann mit einer erhöhten Geldbuße verbunden ist; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Vieles läuft schriftlich über den Anwalt – falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, ist eine Anreise deshalb nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 3 galten 120 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von der Höhe des Limits. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Medenbach erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihren Personalien müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und ein Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Kann die Akte schon vor einem Bußgeldbescheid eingesehen werden?
Ja, über einen Anwalt ist Akteneinsicht auch bereits im Anhörungsstadium möglich. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Wiesbaden
- Geblitzt auf der Schiersteiner Straße in Wiesbaden, Richtung stadtauswärts
- Geblitzt auf der A 3 bei Wiesbaden-Breckenheim, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei der Raststätte Medenbach Ost, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der B 54 Berliner Straße in Wiesbaden, Richtung Höhe JET Tankstell
- Geblitzt auf der A 3 bei Breckenheim (Wiesbaden), Richtung Frankfurt am Main
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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