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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 1 bei Rüdersdorf, Strausberger Straße, Richtung Berlin/Lüchtenow

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Geblitzt auf der B 1 bei Rüdersdorf, Strausberger Straße, Richtung Berlin/Lüchtenow

An der Strausberger Straße (B 1) bei Rüdersdorf wird in Richtung Berlin/Lüchtenow stationär die Geschwindigkeit gemessen; zulässig sind dort 70 km/h. Wenn Sie hier erfasst wurden, erreicht Sie in der Regel zunächst ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob die Messung und die vorgeworfene Überschreitung inhaltlich tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 1 (Strausberger Straße) (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Rüdersdorf
Fahrtrichtung Berlin/Lüchtenow
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h

Tempo 70 auf der B 1 – warum der Wert nach Toleranz entscheidet

Vorgeworfen wird Ihnen eine Überschreitung der an dieser Stelle zulässigen 70 km/h in Fahrtrichtung Berlin/Lüchtenow. Maßgeblich ist aber nicht der rohe Messwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach bildet die Grundlage für die Rechtsfolgen. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das den Unterschied zwischen zwei Sanktionsstufen ausmachen.

Von Bedeutung ist außerdem die Einordnung als innerorts oder außerorts, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Diese Einordnung ergibt sich nicht aus der Höhe des Tempolimits, sondern allein aus der Beschilderung, also daraus, ob die Stelle hinter der Ortstafel liegt. Ein Blick in die Akte zeigt, von welcher Einordnung die Behörde ausgegangen ist und ob die zugrunde gelegte Beschilderung dazu passt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt zur Geldbuße ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Deshalb lohnt es sich, die genaue Höhe des Vorwurfs nicht einfach hinzunehmen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und stationäre Messung

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen dagegen lassen sich später kaum zurücknehmen.

Da die Messung an dieser Stelle stationär erfolgt, trifft die Post zunächst regelmäßig den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer sind jedoch nicht zwingend dieselbe Person. Ob die Zuordnung zum Fahrer trägt, ist ein eigener Prüfpunkt – falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich dessen Aussagekraft erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Über einen Anwalt kann diese Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Frage, wer gefahren ist. Auch das Verfahren aus der Ferne ist möglich: Falls Sie weiter entfernt von Rüdersdorf wohnen, lässt sich die Sache schriftlich und mit digitalen Unterlagen führen.

Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Terminierung ein wichtiger Punkt: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso mehr zählt hier die Zwei-Wochen-Frist.

Zur Kostenseite: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 70. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 71–80 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 81–85 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 86–90 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 91–95 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 96–100 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 101–110 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 111–120 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 121–130 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 131–140 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 141 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der B 1 bei Rüdersdorf geblitzt worden – wie schnell muss ich reagieren?

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, damit die Frist gesichert ist und anschließend Akteneinsicht genommen werden kann.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie keine Angaben machen; verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gelten an der Strausberger Straße die höheren innerörtlichen Bußgeldsätze?

Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also danach, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt – nicht nach der Höhe des Tempolimits von 70 km/h. Welche Einordnung die Behörde zugrunde gelegt hat, zeigt die Akte.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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