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Geblitzt auf der B 3 bei Celle, km 31,786, Richtung Hannover

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Geblitzt auf der B 3 bei Celle, km 31,786, Richtung Hannover

Auf der B 3 bei Celle wurde bei km 31,786 in Richtung Hannover mit einem mobilen Messgerät der Bauart PoliScan Speed gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt vor – Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person; zur Sache müssen Sie nichts sagen, und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn zugleich begründen zu müssen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 3 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Celle
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der B 3: Wovon die Folgen abhängen

Maßgeblich ist nicht der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt – deshalb lohnt der Blick auf die Berechnung im Bescheid.

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Für die Höhe der Regelsätze ist außerdem entscheidend, ob die Stelle nach der Beschilderung innerorts oder außerorts liegt: Innerorts sind die Sätze bei gleicher Überschreitung höher. Bundesstraßen können abschnittsweise beides sein – das ergibt sich aus der Ortstafel, nicht aus dem angeordneten Tempolimit.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, hat eine Überschreitung ab 21 km/h eine zusätzliche Folge: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch das spricht dafür, vor einer Zahlung zu prüfen, ob die Messung Bestand hat.

Mobile Messung: Was sich in der Akte prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung entsteht eine Dokumentation, die sich nachvollziehen lässt. Über eine Verteidigung kann Akteneinsicht beantragt werden; in Betracht kommen dann unter anderem die Messung selbst, der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, die für die Stelle bei km 31,786 gelten soll, sowie die Frage, ob Sie als Fahrerin oder Fahrer zweifelsfrei zugeordnet sind. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die gesichtet werden.

Erst nach Einsicht in diese Unterlagen lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch weiterverfolgt oder wieder zurückgenommen wird. Der Einspruch selbst wahrt zunächst nur die Frist – begründet werden kann er später.

Fahrverbot, Kosten und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das trägt – etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust –, richtet sich nach Ihrem Einzelfall und muss konkret dargelegt werden.

Falls Sie weiter von Celle entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation mit der Behörde läuft schriftlich über den Verteidiger. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage vor dem Mandat schafft hier schnell Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der B 3 Richtung Hannover unterwegs – muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person, also Name und Anschrift. Zur Sache, auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die Stelle bei km 31,786 als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich allein aus der Beschilderung, also der Ortstafel, nicht aus dem dort angeordneten Tempolimit von 100 km/h. Weil innerorts höhere Regelsätze gelten, lohnt es sich, diesen Punkt anhand der Akte zu klären.

Wird die gemessene Geschwindigkeit unverändert übernommen?

Nein, vom Messwert wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert danach. Er entscheidet auch darüber, ob die Schwelle von 21 km/h mit Punkt im Fahreignungsregister erreicht ist.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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