An der B 14 bei Winnenden, km 18,9, in Fahrtrichtung Backnang wird die Geschwindigkeit stationär gemessen; zulässig sind dort 80 km/h. Wenn Sie deswegen Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Behauptung der Behörde – nicht um eine feststehende Tatsache.
Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 14 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Winnenden |
| Fahrtrichtung | Backnang |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S 330 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 und die Staffelung der Folgen
Bei einem Limit von 80 km/h entscheidet allein die Höhe der Überschreitung darüber, wie weitreichend die Folgen sind. Maßgeblich ist nicht der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade in Grenzbereichen kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei Stufen des Bußgeldkatalogs ausmachen – deshalb lohnt der Blick auf den konkreten Vorwurf im Bescheid.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sind es zwei Punkte, steht dahinter ein vorgesehenes Regelfahrverbot. Ob die Stelle nach dem Bußgeldkatalog als innerorts oder außerorts zu behandeln ist, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist keine Nebensache: Innerorts liegen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Wenn Sie den Bescheid prüfen lassen, sollte daher auch dieser Punkt nachvollzogen werden.
Stationäre Messung – was sich überprüfen lässt
Dass an dieser Stelle stationär gemessen wird, bedeutet nicht, dass jedes Ergebnis ohne Weiteres verwertbar ist. Zu einer geordneten Verteidigung gehört, dass die Messung technisch und formal nachvollziehbar dokumentiert ist: gültige Eichung, ordnungsgemäßer Betrieb, korrekte Erfassung des Vorwurfs und eine Beschilderung, die den vorgeworfenen Wert überhaupt trägt. Diese Unterlagen ergeben sich erst aus der Akte, nicht aus dem Bescheid.
Falls ein Messfoto vorliegt, ist zusätzlich die Frage der Fahreridentifizierung relevant. Als Halter erhalten Sie Post auch dann, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine vorschnelle Erklärung dagegen kann Ermittlungsarbeit ersparen, die die Behörde sonst selbst leisten müsste.
Fahrverbot, Probezeit und Kosten
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Aspekte, die Betroffene oft übersehen. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret auf dem Spiel steht; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrem Einzelfall und seiner Darstellung ab.
Wer noch in der Probezeit ist, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Winnenden wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330
So misst der Traffistar S330
Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.
Was wir in der Akte prüfen
Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:
- Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
- Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
- Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
- Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
- Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
- Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.
Zur Einordnung
Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.
Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der B 14 Richtung Backnang unterwegs – ab wann wird es mehr als eine Geldbuße?
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, bei zwei Punkten steht dahinter ein vorgesehenes Regelfahrverbot. Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht der zunächst gemessene.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer bei km 18,9 gefahren ist?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Bringt ein Einspruch etwas, wenn dort stationär gemessen wird?
Auch bei einer stationären Messung lassen sich nach Akteneinsicht Eichung, Messunterlagen, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden.
Weitere Messstellen: Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der B 14 im Schwanenplatztunnel in Stuttgart-Ost
- Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Richtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 6 bei Sinsheim, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der A 8 bei Ulm in Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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