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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Rahmer Straße in Dortmund

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Geblitzt auf der Rahmer Straße in Dortmund

Sie sind auf der Rahmer Straße in Dortmund gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, worin der Unterschied liegt, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und welche Punkte in einem Geschwindigkeitsverfahren überhaupt überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst die Einordnung des Schreibens: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst mit einem Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch selbst muss noch nicht begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung folgt regelmäßig erst, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße Rahmer Straße
Ort / Abschnitt Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Anhörungsbogen zur Messung auf der Rahmer Straße – was Sie ausfüllen müssen

Kommt das Schreiben als Anhörungsbogen, verlangt es zwei sehr unterschiedliche Dinge. Verpflichtend sind ausschließlich die Angaben zu Ihrer Person, also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Alles, was die Sache selbst betrifft – ob Sie gefahren sind, wer sonst das Fahrzeug nutzt, wie es zu der gemessenen Geschwindigkeit kam –, ist freiwillig.

Wer zur Sache nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil gereichen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso für Halter, die als Halter angeschrieben werden und den Fahrer benennen sollen. Voreilige Erklärungen im Anhörungsbogen sind der häufigste vermeidbare Fehler, weil sie Fragen beantworten, die die Behörde sonst erst noch klären müsste – etwa die Zuordnung zum Fahrer.

Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung den Akteninhalt zu kennen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon vor Erlass eines Bescheides. Geprüft werden können dann unter anderem der Messvorgang und seine Dokumentation, die Eichung, die Beschilderung an der betreffenden Stelle sowie die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zuzuordnen sind. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die eingesehen werden können.

Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidend ist

Wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung bewertet wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Messstelle nach der Beschilderung innerorts oder außerorts liegt. Maßgeblich ist die Ortstafel, nicht der Eindruck der Umgebung und nicht die Höhe des angeordneten Tempolimits. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: Für Pkw greift es im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Zugrunde gelegt wird dabei nie der Rohwert der Messung. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert entscheidet über die Einstufung. Gerade nahe an einer Stufengrenze kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Deshalb lohnt der Blick darauf, von welcher Begrenzung die Behörde ausgeht und ob diese an der Messstelle ordnungsgemäß ausgewiesen war.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, wenn die Folgen für Sie außergewöhnlich hart wären – etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot, wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und viel lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall erforderlich. Falls Sie weiter entfernt von Dortmund wohnen, ist das ein Punkt, der früh geklärt werden sollte. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Rahmer Straße erhalten – muss ich antworten?

Die Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist dabei noch nicht nötig; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Versäumung möglich.

Spielt es eine Rolle, ob die Messstelle innerorts oder außerorts liegt?

Ja, erheblich. Die Einordnung richtet sich nach der Beschilderung durch die Ortstafel; innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher und ein Fahrverbot ist für Pkw bereits ab 31 km/h vorgesehen, außerorts ab 41 km/h.

Weitere Messstellen: Dortmund

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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