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Geblitzt auf der A448 in Dortmund, Richtung Bochum

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Geblitzt auf der A448 in Dortmund, Richtung Bochum

Auf der A448 in Dortmung wurde in Fahrtrichtung Bochum mit einem Blitzeranhänger gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie dazu Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Wie hoch ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz, und wem wird die Fahrt zugerechnet?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Diese Frist sollten Sie im Blick behalten – anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf sachlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 448 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Dortmund
Fahrtrichtung Bochum
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der A448 – Autobahn heißt außerorts

Die A448 ist eine Autobahn. Im Bußgeldkatalog werden Verstöße auf Autobahnen nach den Sätzen für außerorts bewertet – bei gleicher Überschreitung liegen diese unter den innerörtlichen Regelsätzen. Für die Einordnung Ihres Falls zählt nicht der auf dem Bescheid genannte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon ein geringer Unterschied kann entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Maßgeblich ist außerdem, welches Limit für die befahrene Richtung tatsächlich angeordnet und beschildert war. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt, teils auch nur zeitweise. Ob die Beschilderung in Fahrtrichtung Bochum so ausgestaltet war, dass die vorgeworfene Begrenzung für Sie erkennbar galt, ist deshalb ein Punkt, der sich anhand der Akte nachvollziehen lässt.

Messung mit dem Blitzeranhänger: Was sich überprüfen lässt

Gemessen wurde hier mit einem Blitzeranhänger. Auch bei solchen Messungen gilt: Die Vorwürfe stehen und fallen mit der Dokumentation im Verfahren. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, ist auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung ein Prüfpunkt. Wichtig ist der Unterschied zwischen Halter und Fahrer: Der Halter erhält die Post, weil das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so auf Urlaub oder berufliche Termine abstimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann lohnt die Prüfung, bevor die Sache abgeschlossen ist.

Falls Sie nicht in der Nähe von Dortmund wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell durfte ich auf der A448 in Richtung Bochum fahren?

Für diese Messstelle ist ein Tempolimit von 80 km/h angegeben. Ob dieses Limit zum Zeitpunkt Ihrer Fahrt so angeordnet und beschildert war, lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Zählt der Verstoß als innerorts, weil er im Dortmunder Stadtgebiet passiert ist?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, in welchem Stadtgebiet die Strecke verläuft. Die außerörtlichen Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, nicht aber Angaben zur Sache machen. Ein Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden; vor einer Äußerung ist die Akteneinsicht über einen Anwalt sinnvoll.

Weitere Messstellen: Dortmund

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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